Reform der Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen zum 01.09.2021: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?
Bereits zum 25.12.2019 wurden die Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten (anders als diejenigen für Lampen) aufgehoben. Leuchten, ob mit oder ohne fest verbaute Leuchtmittel, sind seitdem weder on- noch offline hinsichtlich ihres Energieverbrauchs kennzeichnungspflichtig. Mit der VO 2019/2015, die zum 01.09.2021 für Lichtquellen allgemein in Kraft tritt, lebt für einige Leuchten aber die Kennzeichnungspflicht wieder auf. Welche Leuchten zukünftig wieder eigenständig zu kennzeichnen sind, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.