Mindestlohn

Haften Online-Händler für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer von Lieferanten und Paketdienstleistern?
27.04.2015, 13:51 Uhr | Mindestlohn

Haften Online-Händler für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer von Lieferanten und Paketdienstleistern?
Haften Online-Händler für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer von Lieferanten und Paketdienstleistern?

Gegenwärtig tauschen zahlreiche Unternehmen Freistellungsvereinbarungen wegen des zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes aus. Dadurch versuchen sie, das vermeintlich bestehende Risiko, für die Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer von Subunternehmern von Gesetzes wegen haften zu müssen, zurück auf die anderen Unternehmer abzuwälzen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die tatsächlichen Risiken für Online-Händler und gibt Tipps, wie diese gut in den Griff zu bekommen sind.

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