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Verkauf von Erotikartikel / Kondome

Ein Leitfaden zum Verkauf von Erotikartikeln im Online-Handel
25.01.2024, 12:22 Uhr | Verkauf von Erotikartikel / Kondome

Ein Leitfaden zum Verkauf von Erotikartikeln im Online-Handel
Ein Leitfaden zum Verkauf von Erotikartikeln im Online-Handel

Mit der stetig wachsenden Digitalisierung des Handels ist auch der Online-Verkauf von Erotikartikeln zu einem bedeutenden Marktsegment geworden. Für Online-Händler in diesem Bereich stellen sich jedoch nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch spezifische rechtliche Herausforderungen. Dieser juristische Beitrag wirft einen detaillierten Blick auf die Anforderungen und rechtlichen Aspekte, denen sich Online-Händler von Erotikartikeln stellen müssen. Von Altersbeschränkungen über Datenschutz bis hin zu Produkthaftung – eine umfassende Betrachtung, um Händlern eine fundierte Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten.

LG Düsseldorf: Multiple Orgasmen pro Kondom – Irreführende Angabe auf Kondomverpackung
07.12.2015, 08:25 Uhr | Verkauf von Erotikartikel / Kondome

LG Düsseldorf: Multiple Orgasmen pro Kondom – Irreführende Angabe auf Kondomverpackung
LG Düsseldorf: Multiple Orgasmen pro Kondom – Irreführende Angabe auf Kondomverpackung

Das LG Düsseldorf hat eine interessante Entscheidung über die Zulässigkeit von Angaben auf Kondomverpackungen getroffen: Die Werbung mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ ist irreführend.

Werbung mit Pheromonen: Wundermittel oder nur Marketing-Tricks?
02.02.2015, 17:11 Uhr | Verkauf von Erotikartikel / Kondome

Werbung mit Pheromonen: Wundermittel oder nur Marketing-Tricks?
Werbung mit Pheromonen: Wundermittel oder nur Marketing-Tricks?

Pheromone scheinen wahre Wundermittel zu sein. So werden Pheromonlösungen im Internet angeboten, mit deren Hilfe die "erfolgreiche Gestaltung von Rendezvous sowohl homo- als auch heterosexuell" sowie das "Auffrischen einer bestehenden Partnerschaft durch Luststeigerung" möglich sei. Auch bewirken Pheromone angeblich "eine höhere Attraktivität und mehr Spaß auf Partys" und verbreiten "knisternde Erotik und unwiderstehliche Anziehungskraft", da sie "schließlich in ihrer Wirkung speziell auf das jeweilige Geschlecht abgestimmt sind". So und ähnlich werden "mit Pheromonen versetzte Parfums" im Internet beworben. Einige Anbieter derlei "lustfördernder" Duftwässerchen wurden nun abgemahnt. Grund: Irreführende Werbung.

Unzulässige Werbung mit “deutsche Markenkondome“ - OLG Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest
23.07.2014, 16:25 Uhr | Verkauf von Erotikartikel / Kondome

Unzulässige Werbung mit “deutsche Markenkondome“ - OLG Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest
Unzulässige Werbung mit “deutsche Markenkondome“ - OLG Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest

Werbeaussagen zum Vertrieb von Kondomen als “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ sind irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fert igungsschritte im Ausland stattgefunden haben. Das hat das OLG Hamm am 13.03.2014 entschieden und damit die Rechtsprechung seines in einer einstweiligen Verfügungssache am 20.11.2012 gesprochenen Urteils (4 U 95/12) bestätigt.

Augen auf beim Handel mit schadhaften Kondomen
09.02.2009, 19:04 Uhr | Verkauf von Erotikartikel / Kondome

Augen auf beim Handel mit schadhaften Kondomen
Augen auf beim Handel mit schadhaften Kondomen

Nachdem die IT-Recht Kanzlei bereits allgemein über das Thema Onlinehandel mit Kondomen informiert hat (siehe hierzu [Artikel|verkauf-von-kondomen.html] vom 03.12.2008), beschäftigt sich die folgende Entscheidung mit dem Wettbewerbsverstoß beim Handel mit schadhaften Kondomen.

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen
03.12.2008, 12:25 Uhr | Verkauf von Erotikartikel / Kondome

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen
Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen

Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 3) © Andreea Ardelean - Fotolia.com · Bild 6) Illustration Marcus Stark / PIXELIO
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