Ab dem 26.09.2015: Raumheizgeräte und Warmwasserbeiter unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnung
News vom 21.09.2015, 13:21 Uhr |
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Eine Vielzahl weiterer energieverbrauchsrelevanter Produkte unterliegen ab dem 26.09.2015 der Energieverbrauchskennzeichnung - gerade auch beim Verkauf via Fernabsatz.
Dazu gehören insbesondere
- Warmwasserbereiter
- Warmwasserspeicher
- Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Warmwasserspeichern und Solareinrichtungen, Raumheizgeräte und Temperaturregelern
- Kombiheizgeräte
- Temperraturregler
- Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und
- Solareinrichtungen
Hintergrundinformationen für Online-Händler zur Kennzeichnung von Raumheizgeräten siehe hier.
Hier wird etwas stehen (Nr. 1)
Hintergrundinformationen für Online-Händler zur Kennzeichnung von Warmwasserbereitern siehe hier
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