Ab dem 26.09.2015: Raumheizgeräte und Warmwasserbeiter unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnung

Eine Vielzahl weiterer energieverbrauchsrelevanter Produkte unterliegen ab dem 26.09.2015 der Energieverbrauchskennzeichnung - gerade auch beim Verkauf via Fernabsatz.
Dazu gehören insbesondere
- Warmwasserbereiter
- Warmwasserspeicher
- Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Warmwasserspeichern und Solareinrichtungen, Raumheizgeräte und Temperaturregelern
- Kombiheizgeräte
- Temperraturregler
- Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und
- Solareinrichtungen
Hintergrundinformationen für Online-Händler zur Kennzeichnung von Raumheizgeräten siehe hier.
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Hintergrundinformationen für Online-Händler zur Kennzeichnung von Warmwasserbereitern siehe hier
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