
Trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise gewinnt der Onlinehandel in Spanien immer mehr an Bedeutung. Deutsche Onlinehändler sollten sich diesen Markt nicht entgehen lassen, dessen Zugang durch ein gemeinschaftliches E-Commerce Recht erleichtert wird.
Spanien hat mittlerweile mit Gesetz vom 27.3.2014 die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht durch Einfügen eines neuen Kapitels in das spanische Verbraucherschutzgesetz umgesetzt (Ley 3/2014, de 27 de marzo, por la que se modifica el texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios y otras leyes complementarias, aprobado por el Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 de noviembre). Dieses Umsetzungsgesetz wird zum 13.6.2014 in Kraft treten.
Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten an die neue Rechtslage angepasste AGB und praxistaugliche Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel in Spanien an.
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