E-Commerce / Wettbewerb

Was bedeutet der Digital Services Act für Webshops?

Viele Online-Dienste fragen sich, ob der Digital Services Act auf sie Anwendung findet und welchen konkreten neuen Pflichten sie nun unterliegen. Diese Frage stellt sich auch für klassische Webshops.

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Wieder mal was Neues: Die Selbstbescheinigung des Plattformhändlers

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden Verkaufsplattformen wie Amazon zeitnah eine Selbstbescheinigung des Unternehmers verlangen, damit die Plattformen den neuen gesetzlichen Anforderungen nachkommen können.

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Neue Pflichten für Hosting-Anbieter nach der EU-Verordnung über digitale Dienste

Zum 17.02.2024 ist der Digital Services Act (DSA) EU-weit in Kraft getreten. Er bringt neue Pflichten für Hosting-Anbieter mit sich – auch mit Blick auf deren AGB. Wir haben unsere AGB-Muster entsprechend überarbeitet.

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Hosting: Muster-Informationen zur Moderation von Kundeninhalten

Seit dem 17.02.2024 gilt der Digital Services Act (DSA) EU-weit. Er verpflichtet Hosting-Anbieter zu transparenter Information über Maßnahmen zur Inhaltsmoderation. Mandanten mit Webhosting-Angeboten stellen wir hierfür passende Mustertexte bereit.

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