Belgien E-Commerce (AGB)

Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Frage: Gelten hier belgische Bestimmungen, die über die in den einschlägigen EU-Richtlinien festgelegten Bestimmungen und über den Standard nach deutschem Recht hinausgehen?

Nein, im EU-Mitgliedsstaat Belgien sind die einschlägigen EU-Richtlinien 97/7/EG, 2000/31/EC zum Fernabsatzrecht in nationales belgisches Recht (insbesondere das Verbraucherschutzgesetz) umgesetzt worden. Vorvertragliche Pflichten des Onlinehändlers beziehen sich auf Angaben in seinem Onlineshop zur Artikelbeschreibung, Preis einschließlich Steuern, Versandkosten, Zahlungsbedingungen und Widerrufsrecht. Zum Widerrufsrecht gibt es allerdings einige belgische Besonderheiten (s. dazu noch unten). Auch die Frage Impressum und Datenschutz wird noch unten gesondert abgehandelt werden.

Es gelten im Prinzip keine belgischen Standards, die insbesondere über die strengen Standards des deutschen Rechts hinausgehen. Der deutsche Onlinehändler kann daher hier im Prinzip von den ihm vertrauten deutschen Regeln ausgehen (außer Widerrufserklärung).

Frage: Gelten diese vorvertraglichen Informationspflichten für alle Verträge und gelten sie auch im Verhältnis zu einem gewerblichen Kunden?

Nach der einschlägigen EU-Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen sind bestimmte Vertragstypen wie Immobilienkaufverträge und B2B-Geschäfte von diesen Informationspflichten ausgenommen. Hier gelten also nach deutschem und belgischem Recht gleiche Standards.

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