Belgien ist zwar ein kleines EU-Land. Es wäre allerdings grundfalsch, für den Onlinehandel in Belgien einfach die deutschen Vorschriften zu übernehmen. Der belgische Gesetzgeber wollte im Fernabsatzrecht in der Frage des Widerspruchsrechts besonders verbrauchfreundlich sein und hat eine Regelung geschaffen, dass bei Nichtbelehrung über das Widerspruchsrecht der belgische Verbraucher die gelieferte Ware ohne Kostenerstattung behalten darf. Der Gesetzgeber hat auch gleich den Wortlaut der Widerspruchsbelehrung mitgeliefert, der Anwendung finden soll. Dies gekoppelt mit der in Belgien rigoros gehandhabten Sprachenpolitik bedeutet, dass der Text der gesetzlichen Widerspruchbelehrung bei Onlinehandel in Belgien in den drei Amtssprachen: Französisch, Flämisch und Deutsch in die Internetpräsenz des Onlinehändlers aufzunehmen ist.