Auskunftsanspruch

Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co
13.07.2022, 16:34 Uhr | Auskunftsanspruch

Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co
Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co

Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich auch die Möglichkeit der pseudonymen oder auch anonymen Nutzung des Internets vor. Doch faktisch ist eine anonyme Nutzung kaum möglich. Wie das OLG Schleswig-Holstein bestätigte, können die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook & Co in bestimmten Fällen zur Auskunft über Bestandsdaten der Betreiber einzelner Social Media Accounts verpflichtet werden, etwa wenn darüber strafbare Inhalte gepostet werden. Doch was bedeutet dies genau für Betreiber solcher Accounts?

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