FAQ: Neues italienisches Gewährleistungsrecht
Das Gewährleistungsrecht für den Verkauf von Waren sowie zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen wurde zwar inzwischen innerhalb der EU weitgehend angeglichen. Gleichwohl kann insoweit nicht von einer Vollharmonisierung gesprochen werden. Daher bleiben nicht zuletzt auch für den Online-Handel die verschiedenen nationalen Regelungen zum Gewährleistungsrecht beachtlich. Für das EU-Mitglied Italien hat der italienische Gesetzgeber das Verbraucher-Gewährleistungsrecht im Jahr 2021 gemäß der einschlägigen EU-Richtlinien reformiert und auf digitale Dienstleistungen ausgeweitet.