LG Berlin: Bewerbung eines Insektenschutzmittels als „umweltfreundlich“ ist unlauter
Mit Urteil vom 10.11.2023 (Az.: 15 O 8/23) hat das LG Berlin die Werbung für ein Insektenschutzmittel mit den Aussagen „100% natürliches Mittel“, „100% natürliche Inhaltsstoffe“, „Unschädlich für Mensch, Tier und Umwelt“ sowie „Umweltfreundlich“ als unlauter erachtet. Zudem fehlten in der Werbung die für Biozide erforderlichen Warnhinweise, was das Gericht ebenfalls als wettbewerbswidrig ansah.