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Belgien E-Commerce (AGB)

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach belgischem Recht

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach belgischem Recht

Frage: Für wen besteht ein Widerrufsrecht und in welcher Form muss die Widerrufserklärung erfolgen?

Wie im deutschen Recht auch hat nur der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Von dem Widerrufsrecht kann der Verbraucher nach belgischem Recht sowohl bei Waren wie Dienstleistungen Gebrauch machen (Art. 47 § 1 Verbraucherschutzgesetz). Davon zu unterscheiden ist die Frage, ab welchem Datum die Widerrufsfrist läuft. Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts ist, dass die Widerrufserklärung fristgemäß erfolgt und der Onlinehändler schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der dem Onlinehändler zur Verfügung steht diese Erklärung zugeht.

Art. 47 - § 1 - Der Verbraucher kann jeden Fernabsatzvertrag innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Kalendertagen widerrufen. Er kann dieses Recht ausüben, ohne Gründe zu nennen oder eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

Was die Einhaltung der Widerrufsfrist betrifft, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Notifizierung vor Ablauf der Frist schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der dem Empfänger zur Verfügung steht und zu dem er Zugang hat, versandt worden ist.

Frage: Welche Widerrufsfrist besteht bei Waren?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage mit dem Tage nach dem Eingang der Lieferung beim Verbraucher (Art. 47 § 1 Verbraucherschutzgesetz).

Frage: Welche Widerrufsfrist besteht bei Dienstleistungen?

Bei Dienstleistungen besteht ebenfalls eine Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen mit dem Tage nach dem Vertragsabschluss.

Frage: Verlängern sich die Widerrufsfristen, wenn der Onlinehändler den Verbraucher nicht über Pflichtangaben informiert?

Wie im deutschen Recht wird der Onlinehändler, der nicht spätestens bei Lieferung der Ware oder Erfüllung des Dienstvertrages den Verbraucher über die Pflichtinformationen (gleiche Pflichtinformationen wie in Deutschland) mit einer Verlängerung der Widerrufsfrist auf drei Monate mit dem Tage der Lieferung der Ware oder mit dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungen (Art. 46 § 2 Verbraucherschutzgesetz) sanktioniert.

Frage: Gibt es nach belgischem Recht spezielle Sanktionen gegen den Onlinehändler, der den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert?

Ja, hier weist das belgische Recht einige Besonderheiten auf, die unbedingt beachtet werden müssen.

Der Verbraucher muss gem. Art 46 § 1 Verbraucherschutzgesetz schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der ihm zur Verfügung steht (E-Mail) folgende Information erhalten, die nach Gesetzesvorgabe wortwörtlich fett gedruckt in einem vom Text getrennten Rahmen auf der ersten Seite (Artikelseite der Internetpräsenz) stehen muss:

„Der Verbraucher hat während (mindestens 14) Kalendertagen ab dem Tag nach Lieferung der Ware oder Abschluss des Dienstvertrags das Recht, dem Unternehmen zu notifizieren, dass er auf den Kauf verzichtet, ohne Gründe zu nennen oder eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen."

Fehlt diese Klausel im Rahmen der Pflichtangaben, so wird davon ausgegangen, dass die Ware oder Dienstleistung dem Verbraucher geliefert beziehungsweise erbracht wurde, ohne dass dieser zuvor darum gebeten hatte, und dass er die Ware oder Dienstleistung weder bezahlen noch zurückgeben muss.

Art. 46 - § 1 - Der Verbraucher muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der ihm zur Verfügung steht und zu dem er Zugang hat, folgende Informationen erhalten:
1. Bestätigung der in Artikel 45 Nr. 1, 3 bis 6 und 10 erwähnten Informationen und genaue Beschreibung der Ware oder Dienstleistung,

2. gegebenenfalls Bedingungen und Modalitäten der Ausübung des Widerrufsrechts und folgende Klausel, die fett gedruckt in einem vom Text getrennten Rahmen auf der ersten Seite stehen muss:

"Der Verbraucher hat während ... Kalendertagen ab dem Tag nach Lieferung der Ware oder Abschluss des Dienstvertrags das Recht, dem Unternehmen zu notifizieren, dass er auf den Kauf verzichtet, ohne Gründe zu nennen oder eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen."

Diese Klausel wird durch die Anzahl Kalendertage ergänzt, die nicht unter vierzehn liegen darf.
Fehlt oben genannte Klausel unter den in § 2 erwähnten Bedingungen, so wird davon ausgegangen, dass die Ware oder Dienstleistung dem Verbraucher geliefert beziehungsweise erbracht wurde, ohne dass dieser zuvor darum gebeten hatte, und dass er die Ware oder Dienstleistung weder bezahlen noch zurückgeben muss.

Da der Verbraucher in Belgien darauf bestehen kann, dass diese Pflichtinformation in seiner Sprache erfolgt, ist es dem Onlinehändler dringend zu empfehlen, o.g. Klausel in den drei Amtssprachen vorzuhalten. Die IT-Recht Kanzlei bietet in Ihren Rechtstexten für Belgien die entsprechenden Texte in den drei Amtssprachen an.

Frage Muss der Onlinehändler den Verbraucher auch über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts informieren?

Ja, hierzu ist der Onlinehändler verpflichtet (Im belgischen Recht gelten die gleichen Ausnahmebestimmungen zum Widerrufsrecht wie in Deutschland auch, s. dazu noch unten). Der Onlinehändler hat gem. Art. 46 § 1 Ziffer 3 Verbraucherschutzgesetz über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts mit folgender Klausel fett gedruckt in einem vom Text getrennten Rahmen auf der ersten Seite (Artikelseite der Internetpräsenz) zu informieren:
′′Der Käufer hat nicht das Recht, auf den Kauf zu verzichten.′′
Fehlt diese Klausel auf der Webseite des Onlinehändlers, so wird der Verbraucher so behandelt, als ob er ein Widerrufsrecht hat (Art. 47 § 2, Ziffer 6 zweiter Absatz Verbraucherschutzgesetz).

Art 46 § 1, 3.
Bei Nichtbestehen des Widerrufsrechts in den in Artikel 47 § 4 erwähnten Fällen folgende Klausel, die fett gedruckt in einem vom Text getrennten Rahmen auf der ersten Seite stehen muss:
′′Der Käufer hat nicht das Recht, auf den Kauf zu verzichten.′′,
Art. 47 § 4, 6, zweiter Absatz
Falls das Unternehmen den Verbraucher entgegen Artikel 45 Nr. 6 nicht informiert hat, dass kein Widerrufsrecht besteht, verfügt der Verbraucher über das in § 2 erwähnte Widerrufsrecht.

Auch hier gilt, dass auch diese Pflichtinformation in allen drei Amtssprachen erfolgen soll. Die IT-Recht Kanzlei bietet selbstverständlich in ihren Rechtstexten für Belgien auch diese Klausel in den drei Amtssprachen an.

Frage: Hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht), wenn bei einem Vertrag über Dienstleistungen vereinbart wurde, dass die Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist beginnt?

Nein, in diesem Fall steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu (Art. 47 § 2 Ziffer 1 Verbraucherschutzgesetz). Der Onlinehändler muss aber in diesem Fall den Verbraucher über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts informieren (s. oben).

Frage: Bei welchen sonstigen Verträgen besteht kein Widerrufsrecht?

Die Ausnahmetatbestände gehen auf die EU-Richtlinie 1997/7/EG zurück und sind in Art. 47 § 2, Ziffer 2-6 Verbraucherschutzgesetz geregelt. Ähnliche Regelungen finden sich auch im deutschen Fernabsatzrecht. Auch hier gilt, dass der Onlinehändler in diesen Fällen den Verbraucher über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts informieren muss (s. oben)

Art. 47 § 2, Ziffer 2-6

2. Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
3. Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
4. Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
5. Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
6. Verträgen über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Händlern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden.

Frage: Welche Pflichten treffen den Onlinehändler bei Ausübung des Widerrufsrechts?

Gemäß Art. 47 § 3 Verbraucherschutzgesetz hat der Onlinehändler die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die Erstattung hat so bald wie möglich innerhalb dreißig Tage nach dem Widerruf zu erfolgen.

Frage: Muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Ware tragen?

Grundsätzlich nein, es sei denn der Onlinehändler hat in seinen AGB bestimmt, dass die Kosten der Rücksendung durch den Verbraucher zu tragen sind (Art. 47 §1 Verbraucherschutzgesetz). Gem. Art. 48 § 2 Verbraucherschutzgesetz kann der Onlinehändler allerdings die Kosten der Rücksendung auch nicht durch AGB auf den Verbraucher abwälzen, wenn die gelieferte Ware nicht dem Angebot entspricht oder er seinen Informationspflichten zu den Pflichtangaben nicht nachtgekommen ist (zu den Pflichtangaben s. oben)

Art. 47 - § 1 - Der Verbraucher kann jeden Fernabsatzvertrag innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Kalendertagen widerrufen. Er kann dieses Recht ausüben, ohne Gründe zu nennen oder eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 48 § 2 zweiter Gedankenstrich sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können.

Art 48 -§ 2 - Bei Ausübung des Widerrufsrechts in Anwendung von Artikel 47 können eventuelle Kosten der Rücksendung nicht zu Lasten des Verbrauchers gelegt werden, wenn:
- die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung der Beschreibung des Angebots nicht entspricht,
- das Unternehmen seine in den Artikeln 45 und 46 § 1 erwähnten Informationspflichten nicht erfüllt hat.

Frage: Was gilt für einen mit dem Kauf verbundenen Verbraucherkredit bei Ausübung des Rücktrittsrechts?

Auch für diesen Verbraucherkreditvertrag gilt das Widerrufsrecht, vorausgesetzt der Kreditvertrag wurde mit dem Verkäufer oder einem Kreditinstitut geschlossen, das mit dem Verkäufer zur Gewährung von Verbraucherkrediten an Kunden des Verkäufers einen Vertrag geschlossen hat (Art. 48 § 3 Verbraucherschutzgesetz).

Frage: Wie sind Leistungen bei einem Verbraucherkredit zu erstatten?

Nur die gewährten Leistungen sind zu erstatten. Dem Verbraucher können darüber hinaus nur die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Ersatz der der vom Onlinehändler oder von einem Dritten auf Grund der Kreditgewährung entrichteten Abgaben auferlegt werden, sofern dies vereinbart war.

Frage: Kann der Verkäufer in seinen AGB festlegen, dass der Kunde seinen Rücktritt (Widerruf) in Textform (E-Mail, Fax, Schreiben) erklärt?

Ja, ist hier das belgische Verbraucherschutzgesetz eindeutig (Art. 47,§ 1, letzter Abschnitt Verbraucherschutzgesetz).

Weiter zu: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht zugunsten des belgischen Verbrauchers
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