Verkauf von Dienstleistungen & Gutscheine

OLG Nürnberg: B2B-Coachings sind kein Fernunterricht

Das Fernunterrichtsschutzgesetz bereitet Anbietern von Online-Kursen seit Jahren Probleme. Nach einem neuen Urteil sind B2B-Coachings aber gar kein Fernunterricht.

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FernUSG bei Online-Coaching nicht ohne Weiteres anwendbar

Mit der Frage, ob ein Online-Coaching, bestehend aus Videomaterial und wiederkehrenden Zoom-Meetings, als Fernunterricht zu bewerten ist, beschäftigte sich das OLG Hamburg.

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LG Frankfurt a.M.: FernUSG findet bei B2B-Verträgen keine Anwendung

Ob das FernUSG auch auf reine B2B-Verträge anwendbar ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Nun positionierte sich das LG Frankfurt a.M. zu dieser Gretchenfrage.

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Zulassungspflicht von Online-Live-Kursen nach dem FernUSG

Viele Anbieter von Online-Kursen kennen das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht – bis ein Kunde darauf pocht oder Post von der Zentralstelle für Fernunterricht kommt. Mit einer viel beachteten Entscheidung hat das LG Hamburg nun für Aufsehen gesorgt.

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Professionelle Rechtstexte für Fernunterricht nach FernUSG

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Fernunterricht anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Wir bieten professionelle Rechtstexte für Fernunterricht an.

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Vorsicht: Händler-Garantien können Versicherungen sein

Aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen sind Händler stark verunsichert, ob von ihnen angebotene Zusatz-Garantien nunmehr als Versicherungen anzusehen sind und deshalb versicherungsrechtlichen Vorgaben unterliegen?

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Wie sind Wertgutscheine im Online-Shop korrekt zu besteuern?

Viele Händler verkaufen im Shop auch Wertgutscheine. Doch wie ist deren Verkauf umsatzsteuerlich zu behandeln – und muss ein Mehrwertsteuerhinweis erfolgen?

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BGH: bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets

Der BGH hat in einem kürzlich verkündeten Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, durch die einem Unternehmen, das Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Shows, Kleinkunst) vertreibt, auf die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. die Verwendung zweier Preisklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt worden ist.

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Gutscheine im Online-Handel: Form und Inhalt von Gutschein-AGB (inkl. Muster)

Viele Online-Händler bieten neben ihren Waren auch den Verkauf von Gutscheinen an, die den jeweiligen Inhaber zum Einkauf von Waren berechtigen. Ferner werden im Rahmen von Werbeaktionen gerne auch kostenlose Gutscheine an Personen herausgegeben, die diese zum Kauf von Waren des jeweiligen Händlers animieren sollen. Doch wer Gutscheine verkauft oder verschenkt möchte für deren Einlösung auch bestimmte Regeln definieren, an die der jeweilige Inhaber sich halten muss, wenn er den Gutschein letztlich einlöst. Sowohl die Erstellung entsprechender Einlösebedingungen als auch deren Platzierung sorgen in der Praxis von Online-Händlern immer wieder für Probleme. Unser aktueller Beitrag soll hierfür eine Hilfestellung bieten.

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Der richtige Umgang mit Gutscheinen - was müssen Online-Händler beachten?

Es ist eines der beliebtes Geschenke, die zu (fast) jedem Anlass Verwendung finden: Gutscheine! Der Umgang mit Gutscheinen wirft für Online-Händler jedoch viele rechtliche Fragen auf, z.B: Sind Gutscheinbedingungen erforderlich? Gibt es ein Widerrufsrecht für Gutscheine? Wann verjähren Gutscheine? Wir beantworten in unserem Beitrag die wichtigsten Fragen rund um Gutscheine.

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IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für den Online-Verkauf von Veranstaltungstickets an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für den Online-Verkauf von Veranstaltungstickets an. Die AGB sind für Anbieter geeignet, die über einen eigenen Online-Shop Tickets für termingebundene Veranstaltungen aus dem Freizeitbereich wie etwa Konzerte, Sport- oder Theaterveranstaltungen an Verbraucher oder Unternehmer verkaufen.

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Können Wertgutscheine verjähren oder gibt es Geld zurück?

Wer vor Weihnachten keine kreativen Geschenkideen hat, schenkt einfach einen Gutschein. Wer dabei ausdrücken möchte, dass er es trotzdem ernst mit dem Schenken meint, bastelt nicht bloß einen selbstgemachten Gutschein, der sowieso nie eingelöst wird, sondern kauft einen Wertgutschein eines Geschäfts, den der Beschenkte hoffentlich so toll findet, dass er dort etwas findet. Solche Wertgutscheine haben jedoch in der Regel ein Ablaufdatum. Ist dieses Ablaufdatum verbindlich oder müssen Händler Gutscheine auch noch danach akzeptieren? Die IT-Recht Kanzlei gibt eine Antwort.

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Rechtliche Besonderheiten bei der Überlassung von Gutscheinen im Online-Handel

Immer mehr Online-Händler bieten über ihre Online-Präsenz neben dem Verkauf von Waren auch den Verkauf von Gutscheinen an, die dann im Online-Shop des Händlers eingelöst werden können. Daneben verschenken viele Online-Händler auch Gutscheine im Rahmen von Werbeaktionen. Doch was ist bei der Überlassung von Gutscheinen eigentlich in rechtlicher Hinsicht zu beachten und was sollte insoweit sinnvollerweise im Rahmen von AGB berücksichtigt werden? Aus Vereinfachungsgründen werden Gutscheine, die vom Händler verkauft werden nachfolgend als „Geschenkgutscheine“ und solche, die vom Händler verschenkt werden als „Aktionsgutscheine“ bezeichnet.

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Der Verkauf von Zusatz-Garantien und Garantieversicherungen im Internet – Was müssen Händler dabei beachten?

Gegenwärtig zeigt sich ein neuer Trend im Online-Handel: Insbesondere große Elektronikhändler gehen vermehrt dazu über, ihren Kunden zusammen mit Elektrogeräten wie Computern, TV-Geräten und Smartphones gegen ein kleines Entgelt Garantie-Verlängerungen oder Garantieversicherungen zu verkaufen. Viele Händler stellen sich daher nun die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie solche zusätzlichen Garantien verkaufen dürfen. Die IT-Kanzlei stellt die Voraussetzungen vor.

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Verkauf von Online-Gutscheinen: Probleme rund um das Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014

Wohl wegen eines Versehens des Gesetzgebers könnte es mit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts zum 13. Juni 2014 zu einer folgenschweren widerrufsrechtlichen Ungleichbehandlung von online verkauften Gutscheinen kommen. Möglicherweise gelten dann für Gutscheine, die online gekauft und per E-Mail an den Verbraucher geschickt werden, andere Widerrufsbestimmungen als für online gekaufte Gutscheine, die den Käufer per Briefpost erreichen. Online-Händlern drohen dabei womöglich große finanzielle Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über das Problem und stellt Lösungen vor.

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LG Ingolstadt: Gültigkeitseinschränkungen bei Gutscheinen müssen bei der Vergabe deutlich benannt werden

Rabattgutscheine sind sowohl im elektronischen Geschäftsverkehr als auch im Einzelhandel ein häufig verwendetes Mittel, um den Verbraucher durch das Suggerieren eines speziellen Preisnachlasses zu gewissen Kaufentscheidungen zu bewegen und ihn gleichermaßen auf Basis des Eindrucks von Kaufvorteilen längerfristig an die jeweilige Verkaufsstätte zu binden. In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ist die Lauterkeit einer solchen Gutscheinwerbung an vielerlei Voraussetzungen geknüpft, deren Nichteinhalten ein hohes Abmahnrisiko birgt.

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OLG Hamm: zur Unlauterkeit von Gutscheinen bei KfZ-Reparaturen

Sowohl im Einzelhandel als auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewähren Gutscheine den Kunden beim Kauf einer gewissen Warenmenge, dem Erzielen eines bestimmten Gesamtpreises oder beim Erwerb von Kombinationen gewisser Artikel unmittelbare Preisnachlässe. Dies soll zum einem durch die direkte Beeinflussung der Kaufentscheidung des Kunden hinsichtlich der Artikelanzahl oder konkreter Angebote den Absatz fördern und dient zum anderen dazu, den Eindruck von besonderen Preisvorteilen im jeweiligen Geschäft oder Online-Shop hervorzurufen und so die Kunden an das entsprechende Gewerbe längerfristig zu binden.

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Reise-AGB – wo soll’s denn hingehen?

Das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalreisen kann den Reiseveranstalter teuer zu stehen kommen: Verstoßen Klauseln z.B. gegen das AGB-Recht, können Sie kostenpflichtig abgemahnt werden. Außerdem: Auf eine unwirksame Klausel kann man sich als Verwender der AGB nicht berufen. Lesen Sie, worauf Verwender von Reise-AGB achten sollten…

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Haftung des Vertreibers von Veranstaltungsgutscheinen

Immer häufiger findet man im Internet Angebote von Anbietern, die Gutscheine für Veranstaltungen oder Dienstleistungen wie z. B. Hotelübernachtungen zum Verkauf anbieten, die nicht vom Verkäufer des Gutscheins sondern von einem Dritten erbracht werden. Der Gutscheinverkäufer erhält im Falle eines erfolgreich abgeschlossenen Verkaufs eine Provision vom jeweiligen Veranstalter/Dienstleister. Ähnlich wie bei Verkäufern von Eintrittskarten für Veranstaltungen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit der Verkäufer des Gutscheins für Leistungsstörungen im Rahmen der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung/Dienstleistung eintreten muss.

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LG Berlin: Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsregeln ist bei Rabatt-Gutscheinen nicht grundsätzlich rechtswidrig

Das LG Berlin urteilte am 25.10.2011 in der Rechtssache Az.: 15 O 663/10, dass eine unter der gesetzlichen Verjährungsfrist liegende Befristung zum Einlösen eines via Internet erworbenen Rabatt-Gutscheins nicht grundsätzlich rechtswidrig sei. Sofern der Verbraucher bei Vertragsschluss auf diese Verkürzung deutlich hingewiesen werde, könne man nicht davon sprechen, dass er grundsätzlich benachteiligt sei.

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