Verkauf von Sicherheitsrelevante Produkte

Autositzbezüge und Airbags: Hinweis auf Seitenairbag-Tauglichkeit erforderlich

Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 08.05.2020 entschieden.

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„Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ – Von Luftballons und Abmahnungen

Tatsächlich so geschehen: Es wurde ein Luftballon verkauft, auf dessen Verpackung sich kein entsprechender Warnhinweis befunden hat. Der Verkäufer wurde nun von einem Mitbewerber abgemahnt. Alles nur heiße Luft?

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IT-Recht Kanzlei erweitert Online-Shop-AGB um spezielle Klausel für den Vertrieb von Waffen

Für den Vertrieb von Waffen gelten in Deutschland einige rechtliche Besonderheiten, die sich auch auf den Online-Handel auswirken. Dies gilt insbesondere für solche Artikel, die in den Anwendungsbereich des WaffG fallen und die ggf. einer besonderen Erlaubnis nach dem WaffG bedürfen. Händler, die entsprechende Artikel über Ihren Online-Shop zum Verkauf anbieten, sollten den einschlägigen gesetzlichen Beschränkungen auch in Ihren AGB Rechnung tragen.

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Vorgaben der neuen EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) ab dem 21.4. 2018

Hersteller, Importeure und Online-Händler müssen sich mit der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. 3.2016) auseinandersetzen, die am 20.4.2016 in Kraft getreten ist und ab dem 21.4.2018 Anwendung findet. Diese Verordnung muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern gilt direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Verordnung löst die bisherige Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung ab (89/686/EEC). Wenn Sie wissen wollen, welche Pflichten auf Hersteller, Importeure und Online-Händler zukommen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei, der in Frage & Antwort Format gehalten ist.

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„Küchenmesser aus Japan“: Vorsicht bei der Verwendung geographischer Herkunftsangaben

Messer aus Japan, Schuhe aus Italien, Technik made in Germany – mit manchen Herstellungsorten verbinden Verbraucher besondere Produkteigenschaften und häufig eine bestimmte Qualität. Wer mit solchen Herkunftsorten wirbt, sollte sichergehen, dass das Produkt auch tatsächlich dort hergestellt wurde.

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Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray

Pfeffersprays erfreuen sich vor allem bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einer zunehmenden Beliebtheit, versprechen ob ihres Mitführens einen besonderen Geleitschutz und vermitteln vor allem des Nachts ein beruhigendes Sicherheitsgefühl. Als Distanzvorrichtungen sind sie durch die chemisch-physikalische Wirkung der enthaltenen Flüssigkeit, die eine schmerzende Reizung der Schleimhäute verursacht, nämlich geeignet, Angriffe menschlicher oder tierischer Natur zuverlässig abzuwehren. Allerdings sind in Anbetracht ihrer potenziellen Gefährlichkeit und des Risikos zweckwidriger Verwendungen nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit Pfeffersprays in zahlreichen Nationen besonderen sicherheitsrechtlichen Einschränkungen und Voraussetzungen unterworfen. Ob und unter welchen Umständen auch beim Verkauf in Deutschland spezielle gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Verkauf von Knallbonbons, Knallfrösche, Raketen und Chinakracher: Sprengstoffgesetz ist zu beachten

Weihnachten und die Zeit zwischen den Jahren ist eine ruhige, besinnliche Zeit. Gleichzeitig ist es aber auch die Zeit der Raketen, Knallbonbons, Knallfrösche und Chinakracher, kurz: der Pyrotechnik. Groß und Klein erfreuen sich der bunten Farben und lauten Geräusche, die von unzähligen „Böllern“ an Silvester erzeugt werden. Und einige Tage vorher freuen sich auch die Händler, schließlich bringen Silvesterkracher oder sonstiges Feuerwerk gute Preise und die Geldbörse sitzt an und nach Weihnachten bei den Meisten eher locker. Aber Vorsicht: Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände ist in Deutschland streng reglementiert! Selbst kleinste Feuerwerkskörper dürfen nicht ohne weiteres verkauft werden. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regeln kurz beleuchtet werden.

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Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes?

Viele Händler vertreiben sogenannte Pfeffersprays im Internet. Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf dieser Pfeffersprays unter das Waffengesetz fällt und somit besondere Bestimmungen des Waffengesetzes hinsichtlich der Abgabe zu beachten sind oder derartige Pfeffersprays vielleicht gar keine Waffen darstellen?

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Rechtssicher Messer online verkaufen

Händler müssen beim Messerverkauf das Waffengesetz beachten. Messer mit Waffeneigenschaft dürfen nur an Volljährige verkauft werden und erfordern eine Altersverifikation. Die Novellierung des Waffenrechts 2024 verschärft die Vorschriften weiter.

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Stumpfsinnige Abmahnerei: Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird. Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

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OLG Naumburg: Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden

In einem Urteil hat die 10. Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dieses Urteil ist seit kurzem rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil die Magdeburger Entscheidung bestätigt. Die hiergegen gerichtete Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: XII ZR 59/11) wurde kürzlich zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig ist.

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Frage des Tages: Besteht beim Verkauf von Blankwaffen eine waffenrechtliche Hinweispflicht zur Erwerbsberechtigung?

Die IT-Recht Kanzlei erreichte wieder eine interessante Frage, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf von Blankwaffen (= Waffen aus Metall, die durch menschliche Muskelkraft geführt werden, z.B. Schwert) eine Hinweispflicht betreffend der Erwerbsberechtigung des Käufers besteht und wie dieser auszusehen habe.

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Online-Handel: Wie verkauft man rechtssicher Waffen?

Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.

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Frage des Tages: Muss ich als Händler beim Verkauf von Waffen Hinweise oder Informationen in meinen Angebotstext platzieren?

Beim Verkauf von Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffenG) hat der Händler insbesondere die Vorschrift des § 35 Abs. 1 WaffenG zu beachten. Dieser bestimmt, dass beim Anbieten von Waffen oder Munition in Anzeigen oder Werbeschriften zum Kauf oder Tausch, auf bestimmte Hinweise zur Waffenerwerbsberechtigung hinzuweisen ist, abhängig davon welche Waffenart angeboten wird.

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Scharfe Sache: Rechtssichere Werbung für Kochmesser

Wer Handel mit hochwertigen Kochmessern betreibt, sollte auf eine rechtssichere Anpreisung seiner Ware achten: Der Grat zwischen erlaubter und wettbewerbswidriger Werbung ist hier unter Umständen sehr schmal, vor allem dann, wenn Vergleiche herangezogen werden. Gerade auch bei der Werbung für Keramikmesser sind einige Feinheiten zu beachten.

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Frage des Tages - zum Onlinevertrieb von Harpunen

Unterfallen sog. Harpunengeräte (Pressluft- und Gummizug- Harpunen) dem Waffengesetz? Dürfen Harpunengeräte nur an Volljährige abgegeben werden? Wie sieht ein sicheres Altersverfikationssystem aus?

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Frage des Tages - Zum Onlinevertrieb von Macheten

Handelt es sich bei einer Machete um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? Sollte die Machete eine solche Waffe darstellen, so besteht ein Vertriebsverbot an alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da § 2 Abs.1 WaffG bestimmt, dass nur Erwachsene Umgang mit Waffen haben dürfen.

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„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit Feuerzeugen

Kein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.

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Verkauf von Waffen über das Internet

Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.

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