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Produkthaftung

Neue Pflichten aus EU-Lieferkettengesetz

Am 14. Dezember 2023 haben sich die EU-Institutionen auf eine neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit geeinigt ("EU-Lieferkettengesetz").

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Rechtscheck: Kann ein Disclaimer die Produkthaftung ausschließen?

Produkte aus diversen Kategorien begründen in Fällen des unsachgemäßen Gebrauchs ein gewisses Verletzungspotenzial. Oft versuchen Händler sich über selbstformulierte Disclaimer abzusichern und so eine Haftung für Schäden beim Kunden auszuschließen. Ist dies möglich?

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Produkthaftung im Online-Handel

Die Bundesregierung informiert über die Haftung außereuropäischer Anbieter im Online-Handel, bei Verstößen gegen die europäischen Produktsicherheitsstandards.

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OLG Frankfurt a.M.: Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt ist „Hersteller“ und darf damit auch werben

Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urtl. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).

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Übersicht: Produkthaftung und Produzentenhaftung

Produkthaftung ist die Haftung für Schäden, die ein fehlerhaftes Produkts verursacht. Doch wer muss eigentlich haften? Und unter welchen Voraussetzungen? Um die Gefahren der Produkt- und Produzentenhaftung besser abschätzen zu können, lesen Sie die nachfolgende Übersicht der IT-Recht Kanzlei.

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Entscheidung zum Produkthaftungsrecht: Mögliche spätere Beschädigung befreit Hersteller nicht von Produzentenhaftung

Die bloße Möglichkeit, dass ein fehlerhaftes Produkt zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe noch fehlerfrei war, befreit den Hersteller von seiner Produzentenhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit, dass der Fehler durch unsachgemäßes Hantieren seitens des Vertreibers bzw. Endkunden entstanden sein könnte. In einem aktuellen Urteil befasst sich das Oberlandesgericht München (11.01.2011, Az. 5 U 3158/10) mit dieser Problematik.

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Produkthaftung: auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung

Das OLG Stuttgart hat in einem Urteil klargestellt, dass Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz auch dann bestehen, wenn keine ausschließlich private Nutzung vorliegt. Im Fall ging es um Wasserschäden, an einem in Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäude, welche durch mangelhafte Installationsteile hervorgerufen wurden. Diese wollte der Kläger ersetzt haben.

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