„Trading-Card-Games“ wie Pokémon, Yu-Gi-Oh und Co. sind zunehmend nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei erwachsenen Sammlern und Fans relevant. Der Online-Handel mit Booster-Packs, also Sätzen von Sammelkarten mit zufallsgeneriertem Inhalt, boomt. Händler, die solche Packs anbieten, stehen im Angesicht des Verbraucherwiderrufsrechts aber vor einem Problem: soll ein Pack nach Öffnung zurückgegeben werden, kann der Händler nicht mehr überprüfen, ob der Verbraucher etwaige Karten ausgetauscht und besonders wertvolle Inhalte vielleicht behalten hat. Wie mit dem Verbraucherwiderrufsrecht bei Bestellung von Booster Packs“ zu verfahren ist und ob dieses gegebenenfalls sogar ausgeschlossen werden kann, klären wir in diesem Beitrag.