Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.