Vorsicht bei Countdown-Angeboten Einblendung einer rückwärts laufenden Uhr kann irreführend sein
Das LG Bochum hatte kürzlich u.a. darüber zu entscheiden, ob die zu einem Online-Angebot über Mobiltelefonzubehör eingeblendete rückwärtslaufende Uhr einen Wettbewerbsverstoß darstellte. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, warum solche Angebote irreführend sein können und wie Onlineshop-Betreiber Abmahnungen vermeiden können.
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