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Werbung im Internet

Top-Themen

FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?

Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.

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Das Recht der Werbung: mit Bildern, Videos und Grafiken im Internet

Ohne Multimedialität ist Werbung im Internet undenkbar. Hierzu gehören vor allem Bilder, Videos und Grafiken. Wer diese Elemente für die Werbung nutzt, muss dafür auch die Nutzungsrechte haben. Die unberechtigte Nutzung kann teure Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Abmahnungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Daher sollte stets geprüft werden, ob Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang bestehen.

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LG München: Zur Zulässigkeit der Werbung "10 Prozent auf alles"

Zwei Tage lang "10 % auf alles!" – Mit dieser Ankündigung in einem Werbeprospekt hatte ein Gartencenter in eine seiner Filialen in Landshut gelockt. Laut einem „Sternchenhinweis“ waren allerdings „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabatt-Aktion ausgenommen. Das Landgericht München I untersagte diese Werbung nunmehr auf Antrag eines Verbraucherschutzvereins per einstweiliger Verfügung als wettbewerbswidrig.

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OLG Köln: Vorzeitiger Abbruch einer Rabattaktion ist wettbewerbswidrig

Eine Rabattaktion, die einmal beworben und gestartet wurde, muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln auch bis zum beworbenen Aktionsende angeboten bleiben, sofern nicht vorher ein anderslautender Hinweis gegeben wurde. Allein aufgrund des unerwarteten Erfolgs der Aktion darf diese nicht früher beendet werden, da der vorzeitige Abbruch eine Irreführung des Verbrauchers bewirkt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 10.08.2012, Az. 6 U 27/12).

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Glücksspiel und Handel: „Kaufpreis-zurück-Wetten“ unterfallen nicht dem GlüStV

Wer per Wette seinen Kunden anbietet, bei Eintritt bzw. Ausbleiben eines bestimmten Ereignisses den Kaufpreis auf in einem bestimmten Zeitraum erworbene Waren zurückzuerstatten, veranstaltet damit kein illegales Glücksspiel im Sinne des Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV). Argument: Auch in den Fällen, in denen der Kunde die Wette verliert, wird dessen finanzielle Investition vollständig durch die erhaltene Ware ausgeglichen (vgl. aktuell VG Stuttgart, Urt. v. 15.03.2012, Az. 4 K 4251/11).

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Verspricht ein Bewertungsportal „garantiert echte Kundenmeinungen“, müssen alle Kundenmeinungen ungefiltert veröffentlicht werden, andernfalls liegt eine Irreführung vor

Viele Händler verwenden Bewertungssysteme, um potentielle Kunden vor allem mit positiven Kundenbewertungen für die eigene Leistung zu interessieren und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Problematisch wird das Ganze allerdings, wenn der Händler ein Bewertungssystem einschaltet, welches lediglich positive Kundenbewertungen sofort freischaltet, während neutrale bzw. negative Kundenbewertungen nicht uneingeschränkt veröffentlicht werden.

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Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt

Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen. Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).

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Ist das Versenden einer Aufforderung zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage) zulässig?

Das Landgericht Coburg (Urteil vom 17.02.2012, Az.: 33 S 87/11) hatte sich vor Kurzem mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob die Kontaktaufnahme mit einem Kunden zum Zwecke der Aufforderung zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage) rechtlich zulässig ist, wenn der Kunde die Übersendung von E-Mail-Werbung zuvor ausdrücklich untersagt hatte. Das Gericht kam zur Erkenntnis, dass die Übersendung der Feedbackanfrage zulässig sei, dies überrascht ein wenig, da mit guten Argumenten das Gegenteil vertreten werden kann.

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Wellness und Gesundheit in der Werbung: Problemfeld Wirkversprechen und Wettbewerbsrecht

Zu den Dauerbrennern unter unseren Beiträgen zählen die Urteile, mit denen Werbung für die verschiedensten Produkte mit (angeblich) gesundheitsfördernder Wirkung verboten wurde. Die sind nicht nur recht amüsant zu lesen, sondern zeigen auch immer wieder die gleiche Problematik auf: Wer mit bestimmten Wirkversprechen Werbung betreibt, sollte die Besonderheiten des Heilmittel-Werberechts und verwandter Rechtsgebiete beachten.

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Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg

Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).

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Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr

Wer irreführend für Beauty-Anwendungen wirbt und dabei erwischt wird, kassiert eine Abmahnung – soweit nichts Neues. In einem vor dem Landgericht Freiburg verhandelten Fall war nun über eine daraufhin abgegebene Selbstverpflichtung des Anbieters zu entscheiden: Künftig sollte die Werbung mit dem deutlichen Hinweis versehen werden, dass bislang der wissenschaftliche Nachweis für die versprochene Wirkung fehle. Kein gangbarer Weg, so die Richter.

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„White Teak“: Unzulässige Bezeichnung für Möbel aus Gmelina arborea

Die Holzsorte Gmelina arborea mag im angelsächsischen Sprachraum tatsächlich als „White Teak“ bekannt sein, hierzulande ist sie es nicht: Folglich ist es wettbewerbsrechtlich unzulässig, (Garten-)Möbel aus diesem Holz als White Teak-Mobiliar anzupreisen. Der Verbraucher geht in diesem Falle irrtümlich davon aus, dass bei der Konstruktion der Möbel tatsächlich eine Teak-Sorte zum Einsatz kam – tatsächlich sind Gmelina-Gewächse nur entfernte Verwandte des Teakbaums und weisen auch nicht dessen Qualitäten auf (vgl. aktuell LG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2011, Az. 38 O 53/11).

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Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.

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Veräppelt Apple Verbraucher? Abmahnung des Unternehmens wegen irreführender Garantiebedingungen

Hersteller und Händler, die für die besondere Güte ihrer Produkte mit einer Qualitätsgarantie einstehen wollen, begehen bei der Formulierung der Garantiebedingungen nicht selten Fehler. Nun hat es in diesem Zusammenhang den Elektronikriesen Apple erwischt: Gleich mehrere Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter auch die der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Apple aufgrund der vom Unternehmen angebotenen Garantieerweiterungen abgemahnt.

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Google Adwords & das liebe Markenrecht: Was ist erlaubt, was verboten?

Google AdWords – und keywordadvertising im Allgemeinen – ist im europäischen Rechtsraum ein vieldiskutiertes Thema, das auch die Rechtsprechung in allen Instanzen bis hin zum EuGH schon beschäftigt hat. Den Schwerpunkt der Diskussion bildet die markenrechtliche Problematik der Buchung fremder Markenbezeichnungen als AdWords.

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Aktuelles Urteil zu Preisangaben bei Finanzierungsgeschäften: Der Endpreis ist grundsätzlich anzugeben!

Bei Angeboten, die dem Verbraucher eine Ratenzahlung ermöglichen, ist nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) auch für diese Option ein definitiver Endpreis anzugeben. Sinn dieser Regelung ist es, dem Verbraucher auch bei Finanzierungsangeboten einen schnellen und unkomplizierten Vergleich zu ermöglichen. Ausnahmen hiervon sind selten; insbesondere ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin keine Ausnahme bei kombinierten Angeboten gegeben (vgl. KG Berlin, Urt. v. 26.01.2012, Az. 23 W 2/12).

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Amazon Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Wie lange müssen Schnäppchen verfügbar sein, die für einen begrenzten Zeitraum im Internet angeboten werden? Das Landgericht Berlin hat aktuell entschieden, dass solche Angebote mindestens während eines Viertels der Angebotszeitraums erhältlich sein müssen, da ansonsten von einer irreführenden Werbemaßnahme auszugehen sei (vgl. LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

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Das EU-Umweltzeichen

Umweltschutz ist ein Thema, das sich hervorragend zu Werbezwecken eignet. Nur, was ist das EU-Umweltzeichen überhaupt? Wie erlangt man es und von wem wird es nach welchen Kriterien vergeben? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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