Irreführende Werbung: die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“
Mit der Frage, welche Vorstellung die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“ bei einem Durchschnittsbetrachter hervorruft, hatte sich das LG Münster zu beschäftigen.
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