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Werbung im Internet

Top-Themen

Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg

Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).

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Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr

Wer irreführend für Beauty-Anwendungen wirbt und dabei erwischt wird, kassiert eine Abmahnung – soweit nichts Neues. In einem vor dem Landgericht Freiburg verhandelten Fall war nun über eine daraufhin abgegebene Selbstverpflichtung des Anbieters zu entscheiden: Künftig sollte die Werbung mit dem deutlichen Hinweis versehen werden, dass bislang der wissenschaftliche Nachweis für die versprochene Wirkung fehle. Kein gangbarer Weg, so die Richter.

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„White Teak“: Unzulässige Bezeichnung für Möbel aus Gmelina arborea

Die Holzsorte Gmelina arborea mag im angelsächsischen Sprachraum tatsächlich als „White Teak“ bekannt sein, hierzulande ist sie es nicht: Folglich ist es wettbewerbsrechtlich unzulässig, (Garten-)Möbel aus diesem Holz als White Teak-Mobiliar anzupreisen. Der Verbraucher geht in diesem Falle irrtümlich davon aus, dass bei der Konstruktion der Möbel tatsächlich eine Teak-Sorte zum Einsatz kam – tatsächlich sind Gmelina-Gewächse nur entfernte Verwandte des Teakbaums und weisen auch nicht dessen Qualitäten auf (vgl. aktuell LG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2011, Az. 38 O 53/11).

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Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.

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Veräppelt Apple Verbraucher? Abmahnung des Unternehmens wegen irreführender Garantiebedingungen

Hersteller und Händler, die für die besondere Güte ihrer Produkte mit einer Qualitätsgarantie einstehen wollen, begehen bei der Formulierung der Garantiebedingungen nicht selten Fehler. Nun hat es in diesem Zusammenhang den Elektronikriesen Apple erwischt: Gleich mehrere Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter auch die der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Apple aufgrund der vom Unternehmen angebotenen Garantieerweiterungen abgemahnt.

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Google Adwords & das liebe Markenrecht: Was ist erlaubt, was verboten?

Google AdWords – und keywordadvertising im Allgemeinen – ist im europäischen Rechtsraum ein vieldiskutiertes Thema, das auch die Rechtsprechung in allen Instanzen bis hin zum EuGH schon beschäftigt hat. Den Schwerpunkt der Diskussion bildet die markenrechtliche Problematik der Buchung fremder Markenbezeichnungen als AdWords.

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Aktuelles Urteil zu Preisangaben bei Finanzierungsgeschäften: Der Endpreis ist grundsätzlich anzugeben!

Bei Angeboten, die dem Verbraucher eine Ratenzahlung ermöglichen, ist nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) auch für diese Option ein definitiver Endpreis anzugeben. Sinn dieser Regelung ist es, dem Verbraucher auch bei Finanzierungsangeboten einen schnellen und unkomplizierten Vergleich zu ermöglichen. Ausnahmen hiervon sind selten; insbesondere ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin keine Ausnahme bei kombinierten Angeboten gegeben (vgl. KG Berlin, Urt. v. 26.01.2012, Az. 23 W 2/12).

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Amazon Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Wie lange müssen Schnäppchen verfügbar sein, die für einen begrenzten Zeitraum im Internet angeboten werden? Das Landgericht Berlin hat aktuell entschieden, dass solche Angebote mindestens während eines Viertels der Angebotszeitraums erhältlich sein müssen, da ansonsten von einer irreführenden Werbemaßnahme auszugehen sei (vgl. LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

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Das EU-Umweltzeichen

Umweltschutz ist ein Thema, das sich hervorragend zu Werbezwecken eignet. Nur, was ist das EU-Umweltzeichen überhaupt? Wie erlangt man es und von wem wird es nach welchen Kriterien vergeben? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden

Und wieder hat’s ein Wellnessprodukt erwischt: Abgemahnt wurde ein Onlinehändler, der „IonBalance“-Armbänder über eBay verkaufte. Diese sollten laut Werbung einige ganz phantastische Wirkungen haben, z.B. den Körper mit negativen Ionen versorgen und so die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern. Dass das wirklich funktioniert, dürfte jedoch mit wissenschaftlichen Methoden kaum nachzuweisen sein – leider gelten aber für gesundheitsbezogenen Werbemaßnahmen äußerst strenge Vorschriften.

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Die nicht bestellte Zeitschrift: Haftung für unverlangt zugesandte Waren/Haftung für (Sub-)Affiliates

Wer einem Verbraucher unverlangt Waren zuschickt und in Rechnung stellt, haftet hierfür sowohl (allgemein) zivilrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich – soweit nichts Neues. Der BGH hat nun jedoch in einem Fall entschieden, in dem der Versender von einer Bestellung des Verbrauchers ausging, da ein Sub-Affiliate seines Vertriebspartners den Verbraucher vorsätzlich falsch als Neukunden gemeldet hatte, um unrechtmäßig Provisionen zu erlangen. Auch in diesem Fall soll jedoch der Merchant nach Ansicht des BGH haften, da ihm das Verhalten des Affiliates zurechenbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.08.2011, Az. I ZR 134/10).

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„Institut für ..." Wahl der Vereinsbezeichnung darf nicht zur Täuschung über akademische Trägerschaft führen

Nicht jeder Verein, der halbwegs wissenschaftliche Zwecke verfolgt, darf sich deshalb auch direkt mit der Bezeichnung „Institut“ schmücken. Das musste erst kürzlich ein in Berlin gegründeter Verein erkennen, der sich selbst als „Deutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V.“ im Vereinsregister eintragen lassen wollte. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist der Verein unter dieser Bezeichnung nicht eintragungsfähig, da sich eine Verwechslung mit Instituten der Berliner Universitäten geradezu aufdrängt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 26.10.2011, Az. 25 W 23/11).

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BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde. Der Verbraucher werde hierdurch in zweifacher Hinsicht getäuscht, zum einen über die Dauer der Rabattaktion, zum anderen über die Absicht des Unternehmers, die Frist einzuhalten. Das Gericht nahm eine unlautere Irreführung des Verbrauchers an.

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Hautverjüngung per Ultraschall: Zur Unabhängigkeit medizinischer Studien

Mit Wellness, Beauty und Anti-aging lässt sich trefflich Geld verdienen – entsprechend groß ist die Zahl skurriler medizinischer Apparaturen, die im Web umhergeistern. Leider haben sie (fast) alle einen Nachteil: Sie bieten nicht das, was die Anbieter versprechen. Das ist deshalb schade, weil im Werberecht für derlei Gerätschaften ganz besondere Regeln gelten; insbesondere hat der Nachweis der Wirksamkeit durch unabhängige Studien zu erfolgen. Ein durchaus umstrittenes Urteil des OLG Karlsruhe befasst sich nun mit dem Anbieter eines „Medical Spa“, der gegen diese Regeln in bislang wohl unerreichter Weise verstoßen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2011, Az. 6 U 93/11).

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Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Wer kennt dies nicht? Jeden Tag angeln wir neue Prospekte aus dem Briefkasten und werden dort mit unzähligen Rabattaktionen konfrontiert. Gleiches gilt auch auf den unbegrenzten Shop-Seiten im Internet. Viele Händler bewerben Waren mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen, da diese Art der Werbung dem Verbraucher durch den direkten Zahlenvergleich ein besonders günstiges Angebot suggeriert. Wegen der herausragenden Bedeutung des Preises für die Kaufentscheidung ist jedoch wirksamer Schutz vor irreführenden Preisangaben zwingend notwendig.

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Irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auf den Kontext kommt es an

Irreführende Werbung ist verboten: Der Verbraucher soll vor der unrichtigen Annahme geschützt werden, die beworbenen Waren böten einen qualitativen Vorsprung vor der Konkurrenz, der überhaupt nicht existiert. Jedoch ist bei der rechtlichen Betrachtung von Werbeversprechen vor allem auf die Gesamtaussage abzustellen; aus dem Kontext herausgetrennte Einzelaussagen können nicht ohne weiteres abgemahnt werden.

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