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Werbung im Internet

Top-Themen

Chance und Risiko: Verwendung des Umweltgütesiegels Energystar

Das ursprünglich aus den USA stammende Umweltgütesiegel Energystar erfreut sich auch in Europa bei den Herstellern und Händlern immer größerer Beliebtheit. Für Händler der entsprechenden Geräte ist dabei immer zu beachten, dass die Werbung mit einem Gütesiegel einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.

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Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“

Laut LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.

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OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig

Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.

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BGH: Verwendung der Bezeichnung "UVP" ist nicht wettbewerbswidrig

Mit seiner Entscheidung vom 07.12.2006 hat der BGH einem seit Monaten umhergehenden Abmahngespenst endgültig den Garaus gemacht. Der BGH stellte nun ein für alle Mal klar, dass die Verwendung der Bezeichnung „UVP“ nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG und daher auch nicht wettbewerbswidrig ist. Bedauerlich ist nur, dass seit der nun vom BGH revidierten Entscheidung des OLG Köln vom 28.11.2003 mehr als drei Jahre vergangen sind, in denen die oben genannte Bezeichnung zuhauf abgemahnt werden konnte.

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Wann ist die Werbung mit Newslettern erlaubt?

Immer mehr Produkthersteller und Online-Händler versuchen Kunden durch die regelmäßige Zusendung von Online-Newslettern, in denen für deren Warensortiment geworben wird, an sich zu binden. Die elektronische Postadresse des Kunden stammt zumeist aus einem früher getätigten Geschäft, in dem dieser sich zur Weiterverwendung seiner Daten für Werbezwecke bereit erklärt hat.

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