OLG Celle: Unterlassungserklärung nur für eine E-Mail-Adresse reicht nicht
Laut OLG Celle lässt die Abgabe einer Unterlassungserklärung für eine bestimmte E-Mailadresse die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen unter Verwendung alternativer Adressen nicht entfallen.
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