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Werbung im Internet

Top-Themen

Irreführende Werbung mit Lipomassage

Beauty-Versprechen ohne Beleg sind riskant: Selbst ein Hinweis auf fehlende Studien rettet unzulässige Werbung nicht. Gerichte stellen klar – wer Wirkungen behauptet, braucht belastbare Nachweise statt relativierender Zusätze.

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Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.

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Das EU-Umweltzeichen

Umweltschutz ist ein Thema, das sich hervorragend zu Werbezwecken eignet. Nur, was ist das EU-Umweltzeichen überhaupt? Wie erlangt man es und von wem wird es nach welchen Kriterien vergeben? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Produktnähe im Online-Shop: Wann fremde Werbeaussagen gefährlich werde

Wer Produkte im Online-Shop nebeneinander präsentiert, sollte nicht nur auf Preise und Bilder achten. Auch die räumliche Nähe von Angeboten kann rechtlich relevant sein. Werbeaussagen zu einem Produkt können unter Umständen auf andere Produkte „ausstrahlen“ – und dadurch unzulässige Werbung begründen.

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BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

Der BGH sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde.

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Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik

Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.

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Aktuelle Rechtsprechung zu „Made in Germany“: Auf den konkreten Anteil kommt es an

Was ist „Made in Germany“? Ein alter Streit schwelt um die Frage, an welche Produkte diese Bezeichnung vergeben werden darf – mittlerweile finden sich hierzu dutzende Ansichten, die zumeist auf Anteil, Bedeutung oder Wert der in Deutschland gefertigten Teile bzw. durchgeführten Arbeitsschritte abstellen. Aktuell gibt ein Urteil des OLG Düsseldorf (05.04.2011, Az. I-20 U 110/10) wertvolle Hinweise auf den korrekten Umgang mit dem Prädikat „Made in Germany“.

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