Warenkorb-Erinnerungen: Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei unzulässig
Sogenannte Warenkorb-Erinnerungen sind nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei wettbewerbswidrig. Hier geht es um Fälle, in denen der Verbraucher den Bestellvorgang bis zum Bestell-Button durchläuft, sich dann gegen den Kauf entscheidet und gleichwohl anschließend Erinnerungs-Mails des Verkäufers erhält. Gerichtsentscheidungen liegen zwar bisher nicht vor. Es besteht aber in solchen Fällen eine konkrete Abmahngefahr.