LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend
Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied nun das LG Berlin.
2 min