Unter der Vielzahl an Online-Händlern und Angeboten im Internet fällt es den Wettbewerbern oft schwer, mit ihrem Sortiment aufzufallen. Mit der Angebotsflut überforderte Nutzer klicken sich orientierungslos durch die Produktpalette verschiedener Anbieter und suchen nach Kriterien, anhand derer sie Ihre Kaufentscheidung treffen wollen. Als eine der wichtigsten Entscheidungshilfen gelten dabei die Kundenbewertungen anderer Käufer. Sie gelten im Gegensatz zur Werbung des Händlers als objektiv und vertrauenswürdig. Gute und viele Kundenbewertungen können für Händler einen echten Wettbewerbsvorteil darstellen, weshalb nach immer neuen Wegen gesucht wird, Kunden dazu zu animieren, Bewertungen zu veröffentlichen. Das OLG Frankfurt a.M. hatte in diesem Zusammenhang jüngst darüber zu entscheiden (Urteil vom 16.05.2019 - Az. 6 U 14/19), ob Händler ihre Kunden mit einem Gewinnspiel dazu animieren dürfen, Bewertungen abzugeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.