KG Berlin: Das Versenden einer Kundenzufriedenheitsanfrage (Feedbackanfrage) per E-Mail ist grds. unzulässig!
Kundenzufriedenheitbefragungen (auch Feedbackanfragen genannt) sind ein schnelles und kostenschonendes Mittel für Online-Händler, um einen Kunden im Nachgang zu einer Bestellung zur Abgabe einer Bewertung anzufragen. Bislang ist die Rechtsprechung zur Zulässigkeit dieser Kundenbewertungsanfragen uneinheitlich, nunmehr hatte das KG Berlin zu beurteilen gehabt, ob Kundenzufriedenheitsbefragungen ohne Einwilligung des betroffenen E-Mailempfängers zulässig sind. Das KG Berlin verneint diese Frage, hält aber ein Hintertürchen für Online-Händler bereit. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des KG Berlin in unserem Beitrag: