OLG Dresden: Ist eine Kundenzufriedenheitsanfrage (Feedbackanfrage) per E-Mail zulässig?
Kundenzufriedenheitsbefragungen stellen für Unternehmen ein hilfreiches Instrument dar, um Kenntnis über die Differenz von Kundenerwartung und Bedürfnisbefriedigung zu erlangen, zudem stellen Kundenbewertungen ein äußerst effektives Werbemittel dar und erfreuen sich gerade deshalb außerordentlicher Beliebtheit bei Händlerin. Jedoch ist bei solchen Kundenzufriedenheitsanfragen Vorsicht geboten. Ob eine nach einem Online-Kauf per-E-Mail versendete Feedback-Anfrage als unzulässige Werbung zu bewerten ist, beschäftigte nun das OLG Dresden mit Urteil vom 24.04.2016 (Az. 14 U 1773/15).