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Werbung im Internet

Top-Themen

OLG Koblenz: Zulässigkeit der Werbung „Nur in limitierter Stückzahl“

Die Werbung, dass Produkte nur in limitierter Stückzahl verfügbar sind, stellt ein attraktives Werbe-mittel für Händler dar. Dieses kann jedoch nicht beliebig eingesetzt werden, da es bestimmte Vo-raussetzungen zu beachten gilt. Das OLG Koblenz hat nun entschieden, welchen Hinweispflichten der Händler bei nur geringer Bevorratung nachzukommen hat, damit die Werbung „Nur in limitierter Stückzahl“ nicht wettbewerbswidrig ist.

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Bitte um Klarstellung: BGH zur Irreführung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage

Der BGH hatte in seiner aktuellen Rechtsprechung (Urteil vom 13.10.2015, Az.: I ZR 260/14) den Grundsatz verfestigt, dass in Fällen, in denen eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe in einer Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn der dadurch veranlasste Irrtum durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen wird, wobei dieser klare und unmissverständlich Hinweis selbst am Blickfang teilnehmen muss. Damit erfolgte eine Klarstellung der Entscheidung des BGH vom 08.12.2014 (Az.: I ZR 129/13). Lesen Sie mehr zu diesen Entscheidungen in unserem Beitrag:

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OLG Frankfurt a.M.: Irreführungsgefahr durch Logozusatz „Germany“ bei nicht in Deutschland hergestellten Produkten

Das OLG Frankfurt am Main hatte kürzlich einen Rechtsstreit bezüglich der Irreführungsgefahr durch den Zusatz „Germany“ in einem Firmenlogo zu entscheiden. Die Klägerin sah es als problematisch an, dass die beanstandeten Produkte der Beklagten nicht in Deutschland gefertigt würden, obwohl ihr Logo dies vermuten lasse. Sie verlangte deshalb von der Beklagten Unterlassung. Mit Urteil vom 15.10.2015 (Az. 6 U 161/14) nahm das Gericht u.a. zur Frage Stellung, ob Kunden in der geografischen Angabe einen Hinweis auf die Produktionsstätte sehen und dadurch irregeführt werden könnten. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über die wichtigsten Streitfragen und relevanten Schlussfolgerungen.

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LG Hamburg: Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unzulässig

Gerade in der Vor- bzw. der Weihnachtszeit sind Preisrabattaktionen sehr beliebt. Während diesen Aktionen werden Produkte angeboten, die nur in einem bestimmten Kaufzeitraum zu den beworbenen Konditionen erhältlich sind, diese Verkaufsförderungsmaßnahme ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 17.06.2015 (Az.: 408 HKO 17/14) entschieden, dass ein Unternehmen allerdings dann wettbewerbswidrig handelt, wenn es eine zeitlich befristete Preisrabattaktion ohne gesonderten Grund verlängert. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag!

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Aktuelle Abmahngefahr: Garantie-Werbung auf Plattform Amazon

Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Amazon ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.

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OLG Hamm zur Irreführung, wenn Produktbild mehr als den Lieferumfang abbildet

Bedauerlicherweise muss immer wieder festgestellt werden, dass der gekaufte Artikel aus dem Online – Handel nicht mit der vom Händler geworbenen Abbildung übereinstimmt. So wird oftmals der Artikel mit weiterem Zubehör dargestellt, obwohl diese nicht in der Lieferung enthalten sind. Das OLG Hamm sieht darin eine klare Irreführung und bestätigt mit ihrem Urteil v. 04.08.2015 – Az.: 1-4 U 66/15 als Berufungsinstanz das Urteil vom LG Arnsberg (Urt. V. 05.03.2015, 8 O 10/15).

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Und nochmal: Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit seinem Urteil vom 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15 eine weitere Entscheidung zur Thematik der sog. "Tell-a-friend"-Funktion (Weiterempfehlungsfunktion) von Amazon gefällt. Wir berichteten bereits über diese Problematik. Im damals besprochenen Fall gab es keine Entscheidungsgründe, so dass über die Beweggründe des Gerichts nur gemutmaßt werden konnte. Lesen Sie mehr über die erneut geäußerte Rechtsauffassung des OLG Hamm in unserem Beitrag.

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Wann darf man sich als "Sachverständiger" bezeichnen?

Wer eine besondere Fachkunde in seinem Fachbereich besitzt, wirbt gerne mit dieser. Viele Berufsträger sind jedoch nur Experten in einem Teilgebiet ihres Metiers – schließlich kann nicht jeder Spezialist in jedem Teilgebiet sein. Doch wer darf sich dann als Sachverständiger bezeichnen? Mit dieser Frage hatte sich das Bonner Landgericht (Urteil vom 12.06.2015, Az. 16 O 38/14) auseinanderzusetzen.

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Selbstverständlich? Ist Werbung mit dem Zusatz „Original“ zulässig?

„100% Originalwaren“! so oder so ähnlich lässt sich in Zeiten von chinesischen Plagiatsfällen immer noch gut werben. Aber ist das überhaupt zulässig? Streitpunkt: Selbst wenn der Zusatz zutreffend ist und es sich tatsächlich um ein Originalprodukt und nicht um eine Fälschung handelt, kann es eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit irreführend sein .Die Gerichte sind sich bei der Beantwortung dieser Frage uneins....

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LG Stuttgart: Bezeichnung „Outlet“ im Onlinehandel schnell irreführend

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Outlet“? Der Anglizismus ist ein mittlerweile geläufig gebrauchtes Wort in der Werbesprache und steht meistens für den Verkauf von besonders günstiger Markenware. Dennoch hat gerade der Käufer bei dem Begriff eine bestimmte Erwartungshaltung. Das LG Stuttgart stufte die Bezeichnung „Outlet“ im Onlinehandel als irreführend gemäß § 5 Abs. 1 UWG ein, wenn kein direkter Fabrikverkauf stattfindet.

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OLG Köln: Mit nicht mehr existierender UVP des Herstellers zu werben, stellt irreführende Werbung dar

In einem vor dem OLG Köln geführten Rechtsstreit war zu entscheiden, ob ein Angebot eines Uhrenhändlers auf einer Internetplattform den Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) enthalten durfte. Problematisch war insbesondere, ob es diese Empfehlung vom Hersteller zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch gab. Welche Kriterien das Gericht für die Zulässigkeit und Gültigkeit einer UVP festlegte, können Sie in unserem heutigen Beitrag nachlesen.

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OLG Hamm: Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anzubieten stellt unzulässiges Lockvogelangebot dar

Das OLG Hamm (Urteil vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob eine Verfügbarkeitsmitteilung, dass eine Ware noch lieferbar sei, als Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt eines Lockvogelangebotes zu werten ist, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht mehr verfügbar - da z.B. ausverkauft - ist. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem heutigen Beitrag:

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The big surprise: Abo-Überraschungsboxen im Einklang mit geltenden Lauterkeits- und Verbraucherrecht?

Seit einiger Zeit wird vor allem auf jungunternehmerisches Bestreben hin im deutschen Online-Handel ein Geschäftsmodell umgesetzt, das in verschiedensten Produktkategorien den Abschluss von Überraschungsabonnements vorsieht. Hierbei erhält der Verbraucher in wiederkehrenden Abständen Produktboxen, deren genauer Inhalt ihm bis zur Entgegennahme nicht bekannt ist. Doch wird diese Praxis lauterkeits- und verbraucherrechtlichen Informationspflichten gerecht oder verstößt sie gegen etwaige gesetzliche Bestimmtheitsanforderungen? Die IT-Recht Kanzlei informiert.

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Noch ganz dicht? Anforderungen an die Werbung mit Wasserdichtigkeit bei Armbanduhren

Auch im Zeitalter der Digitalisierung hat die klassische Armbanduhr ihren Geltungsanspruch als verlässlicher Begleiter des Menschen nicht verloren. Allerdings konkurrieren die verschiedenen Fabrikate heutzutage nicht mehr nur hinsichtlich der Genauigkeit ihrer Zeitanzeige und ihrer modischen Beschaffenheit miteinander, sondern stehen auch in Bezug auf (Multi)-Funktionalität und Leistung im Wettbewerb. Einen besonderen Kaufreiz weckt hierbei die Wasserdichtigkeit. Doch wie und unter welchen Voraussetzungen darf diese überhaupt beworben werden? Lesen Sie hierzu im Folgenden mehr.

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