BGH: Irreführende Werbung bei unzureichendem Warenvorrat
Wirbt ein Discounter mit Smartphones für 99,99 €, die schon am ersten Aktionstag vormittags ausverkauft sind, liegt ein unzulässiges Lockangebot vor. Der BGH konkretisiert damit die Vorgaben der Nr. 5 der Schwarzen Liste.
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