BGH zu Streichpreisen: Wann ist ein Hinweis erforderlich?
Ob Streichpreise näher erläutert werden müssen, war lange umstritten. Der BGH hat nun Klarheit geschaffen: Durchgestrichene Preise stehen im Online-Handel in der Regel für den früheren Händlerpreis - ganz ohne zusätzlichen Hinweis.
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