Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).