OLG Celle: Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung nicht auf konkrete E-Mailadresse beschränkt
Jüngst hat sich das OLG Celle (Urteil vom 15.05.2014, Az.: 13 U 15/14) mit der Reichweite des Unterlassungsanspruchs wegen unerwünschter Email-Werbung befasst und statuiert, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung für eine bestimmte E-Mailadresse die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen unter Verwendung alternativer Adressen nicht entfallen lässt.
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