OLG Hamm: Der Streitwert einer Abmahnung wegen unverlangter Werbe-E-Mail (Spam) an eine Privatperson ist mit maximal 100,- Euro zu bewerten
Welcher Streitwert wird bei einer Unterlassungsklage nach erfolgter Zusendung einer nicht gewünschten Werbe-E-Mail (Spam) gerichtlich festgesetzt? Die Rechtsprechung zu dieser Thematik ist sehr uneinheitlich. Das OLG Hamm hatte entschieden, dass der Streitwert einer Unterlassungsklage wegen einer Werbe-E-Mail an eine Privatperson unter Umständen nur 100,- € betragen kann. Lesen Sie mehr zu der Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13.
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