Werbung mit Stiftung-Warentest-Noten: Muss die Rangplatzierung genannt werden?
Ein positives Testergebnis steht für Qualität und erleichtert den Produktvergleich. Wer damit wirbt, muss aber auch das Lauterkeitsrecht beachten: Das OLG Hamburg hält Rangangaben für entbehrlich, wenn die Bestnote erreicht wurde.
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