Werbende aufgepasst: Vor Werbung Vorräte überprüfen
Häufig ist es für Unternehmen interessant, ihre Restbestände sehr günstig zu verkaufen, um ihre Lager zu leeren oder ähnliches. Und damit werben sie dann – nicht zuletzt auch, um Traffic auf ihren Internetseiten zu generieren. Doch ist es zulässig, ein Produkt zu bewerben, von dem nur noch eine geringe Anzahl vorrätig ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Koblenz am 02.12.2015 (Az. 9 U 296/15)