LG Dessau-Roßlau: Keine Bio-Werbung ohne Angabe der Öko-Kontrollnummer
Der Handel mit Bio-Produkten boomt, ist allerdings gesetzlich strikt reguliert und stellt so insbesondere bei der Bio-Werbung und -Kennzeichnung bestimmte Anforderungen auf. Dass bei jeglicher Werbung für biologisch erzeugte Lebensmittel stets auch der Code der zuständigen Öko-Kontrollstelle anzuführen ist, bestätigte jüngst das LG Dessau-Roßlau.