Aufgepasst bei Werbung mit kombinierter Garantie
Seit jeher birgt die Werbung mit Garantien wettbewerbsrechtlichen Zündstoff und ist Anlass für unzählige Abmahnungen. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass bereits bei der Angabe der Garantiedauer sehr genau gearbeitet werden muss.
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