Frage des Tages: Kann ich bei Gebrauchtware mit der Aussage „1 Jahr Gewährleistung“ werben?
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die beim Verkauf von gebrauchter Ware mit der Aussage „1 Jahr Gewährleistung“ oder ähnlichen Formulierungen werben möchten. Doch ist dies überhaupt zulässig?