Die nicht bestellte Zeitschrift: Haftung für unverlangt zugesandte Waren/Haftung für (Sub-)Affiliates
Wer einem Verbraucher unverlangt Waren zuschickt und in Rechnung stellt, haftet hierfür sowohl (allgemein) zivilrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich – soweit nichts Neues. Der BGH hat nun jedoch in einem Fall entschieden, in dem der Versender von einer Bestellung des Verbrauchers ausging, da ein Sub-Affiliate seines Vertriebspartners den Verbraucher vorsätzlich falsch als Neukunden gemeldet hatte, um unrechtmäßig Provisionen zu erlangen. Auch in diesem Fall soll jedoch der Merchant nach Ansicht des BGH haften, da ihm das Verhalten des Affiliates zurechenbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.08.2011, Az. I ZR 134/10).
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