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Werbung im Internet

Top-Themen

Werbung mit Zertifizierungen: Vorsichtige Verwendung ist geboten

Wer bei der Werbung für sein Unternehmen bzw. seine Produkte Zertifizierungen (z.B. nach DIN EN ISO 9001) anführt, sollte dabei einige Sorgfalt anwenden – es muss sich für den Kunden genau nachvollziehen lassen, worauf sich die jeweilige Zertifizierung bezieht. Wer hier unsauber arbeitet, kann sich unter Umständen mit dem Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung konfrontiert sehen – das ist dann nicht nur schlecht für’s Image, es kostet in der Regel auch Geld.

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Biozym Caps: Zur Rechtswidrigkeit von Werbung mit Wirkungsversprechen und ärztlichen Empfehlungen

Im deutschen Werberecht gibt es zwei Kardinalfehler, die man bei der Werbung im Gesundheits- und Ernährungssegment begehen kann: Erstens, der eigenen Wunderkur eine wissenschaftlich nicht belegte Wirkung zu attestieren; zweitens, die Werbung mit ärztlichen Empfehlungen zu verzieren. Beide Fehler fanden sich in der Werbung für ein Produkt namens „Biozym Caps“, über deren Wettbewerbswidrigkeit das LG Duisburg zu entscheiden hatte (LG Duisburg, 16.07.2010, Az. 22 O 51/10).

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Geprüfte Sicherheit: Das GS-Zeichen richtig verwenden - FAQ und Kommentar!

Vor kurzem wurde ein Online-Händler abgemahnt, der beim Verkauf von selbst importierten Kinderstühlen mit einem GS-Zeichen geworben hatte, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein. Ein solcher Fehler ist kein Einzelfall, wie die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt. Bei vielen Online-Händlern (wie auch Herstellern und Importeuren) besteht eine enorme Rechtsunsicherheit dahingehend, wie rechtssicher mit einem GS-Zeichen geworben werden darf. Grund genug, die Thematik eingehend in den nachfolgenden FAQ zu durchleuchten.

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Fettfresser: Wettbewerbswidrige Werbung für hormonell unterstützte Gewichtsreduktion

Wie die IT-Recht Kanzlei schon mehrfach berichtete, ist die Werbung für alternative Verfahren im Gesundheits- und Ernährungssektor eine diffizile Angelegenheit: Im Prinzip gilt hier das Motto „Ehrlich währt am längsten“, d.h. wer mit Wirkmechanismen arbeitet, die in der breiten wissenschaftlichen Diskussion noch keine Anerkennung gefunden haben, sollt entweder auf Werbung verzichten oder in aller Deutlichkeit auf den Diskussionsstand hinweisen. Dass solche Hinweise aber alles noch schlimmer machen können, hat kürzlich ein Unternehmer vor dem OLG Hamm eindrucksvoll bewiesen.

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Himalaya Salz und regionale Unterschiede: Korrekte Herkunftsbezeichnung kann irreführend sein, wenn Vorstellungen des Verbrauchers abweichen

Durch eine an sich korrekte regionale Herkunftsbezeichnung kann der Verbraucher in die Irre geführt werden, wenn hierdurch beim Verbraucher eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Herkunft erweckt wird. So kann die Angabe „Himalaya-Steinsalz“ eine Irreführung bedingen, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv, sondern in einem rund 200 km entfernten Vorgebirge gewonnen wird.

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Werbung mit Heilversprechen und alternativen Heilmethoden: Zu Risiken und Nebenwirkungen im e-Trade

Gesundheit und Wellness sind mittlerweile riesige Marktsektoren, die auch immer stärker über das Internet erschlossen werden. Das Marketing ist hier jedoch eine heikle Angelegenheit – es gilt hier ein besonderes Werberecht, das nur in engen Grenzen Werbeaussagen über die Wirksamkeit der Produkte und Dienstleistungen zulässt. Die Unmenge an Urteilen, die in den letzten Jahren hierzu ergangen ist, lässt dabei erahnen, dass den meisten Werbenden diese Grenzen nicht bewusst sind. Hier sollen sie einmal in alle Richtungen ausgeleuchtet und abgesteckt werden.

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OLG Hamm – Die (mehrfache) Verlängerung eines zunächst befristeten Frühbucherrabatts muss keine irreführende Werbung darstellen

In seinem Urteil vom 2.9.2010 (Az. I-4 U 52/10) entschied das OLG Hamm, dass im Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils kein Fall einer irreführenden Werbung im Sinn des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen ist, wenn die Werbeaussage zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung aus der prognostischen Sicht des Werbenden richtig war, dieser also von Anfang an den befristeten Frühbucherrabatt tatsächlich nur bis zum Ende der Frist gewähren wollte.

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Die unendliche Markengeschichte: Die aktuelle Rechtsprechung zu Google-Adwords nach dem EuGH-Urteil

Darf ich unter einer fremden Marke ein Werbe-Keyword bei Google Adwords buchen, um so für mein Produkt oder meine Dienstleistung zu werben? Auch nach einer Entscheidung des EuGH im Jahre 2010 herrscht nach wie vor Unklarheit, wann eine derartige Werbung markenrechtskonform ist und wann nicht. Die deutschen Gerichte haben sich in den vergangenen Monaten mit dieser Problematik mit unterschiedlichem Ausgang auseinandersetzen müssen. Mit dem Konsens: Es kommt drauf an!

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Ist die Koppelung einer Gewinnspielteilnahme mit der Einwilligung in elektronische Werbung zulässig?

Wer zu Werbezwecken ein Online-Gewinnspiel ausrichtet und dessen Teilnahme mit einer Einwilligung des Kunden in den Erhalt elektronischer Werbung verknüpft, hat zunächst § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu beachten, wonach eine entsprechende Einwilligungsklausel ausdrücklich und mittels einer gesonderten Erklärung zu erfolgen hat. Dies wird in der Entscheidung des LG Hamburg (siehe unten) deutlich. Doch wie sieht es grundsätzlich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines Koppelungsangebots, also u.a. der Frage nach der Freiwilligkeit der Einwilligung, aus?

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OLG Frankfurt: Monopol für Werbung mit „rechtlicher Betreuung“ liegt nicht ausschließlich bei der Anwaltschaft

Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt dürfen Personen, die rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1896 ff. BGB leisten, in der Regel auch mit diesem Begriff für ihre Dienste werben. Zwar kann für den Verbraucher die Unterscheidung zwischen Rechtsbetreuung und Rechtsberatung verwirrend sein; da jedoch das Gesetz ausdrücklich von „rechtlicher Betreuung“ spricht, haben die jeweiligen Anbieter ein berechtigtes Interesse daran, in der Werbung den korrekten Terminus zu verwenden.

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Werbung für Fettreduktion durch Lipolyse, Teil 3: Deutliche Worte des OLG Hamm

In letzter Zeit werden wir nicht müde zu betonen, dass allzu optimistische Werbung für Wunderkuren wie z.B. die „Lipolyse“ (Fettreduktion per Ultraschall) nach deutschem Wettbewerbs- und Medizinprodukterecht nicht zulässig ist und eine bei Abmahnsportlern recht beliebte „Falle“ darstellt. In unserer beliebten Reihe „Medizinprodukte mit Risiken und Nebenwirkungen“ stellen wir deshalb ein neues Urteil vor – schon wieder hat es ein Unternehmen erwischt, diesmal vor dem OLG Hamm. Hier fanden die Richte sehr deutliche Worte zur eigentlichen Problematik, ein guter Grund, dieses Urteil einmal näher zu betrachten.

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Mit CE-Kennzeichen werben – Abmahnung gefällig?

Jeder kennt es, kaum einer weiß, was es wirklich bedeutet: Das CE-Kennzeichen. In einem aktuellen Urteil wurde jetzt schon wieder ein Händler verurteilt, weil er unvorsichtigerweise mit der CE-Kennzeichnung eines Produkts Werbung machte.

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Email-Werbung und Einwilligung des Adressaten - Was ist zu beachten?

Wer kennt es nicht: das Häkchen, mit dem man am Ende eines Internetformulars in den Erhalt von Newslettern und anderer Email-Werbung einwilligen kann. Doch was passiert, wenn das Häkchen bereits automatisch gesetzt, die Einwilligung also schon „voreingestellt“ ist und der Kunde den Haken nicht entfernt? Kann dann noch von einer wirksamen Einwilligung in den Bezug von Werbung gesprochen werden? Mit dieser Frage hat sich das Thüringer OLG in Jena mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. 2 U 88/10) beschäftigt.

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Der schmale Grat zwischen zulässiger und wettbewerbswidriger Werbung mit Alleinstellungmerkmalen

Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

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