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Werbung im Internet

Top-Themen

Werbung mit Testergebnissen: Rechtliche Analyse und Rechtsprechungsübersicht

Viele Händler bewerben ihre Produkte mit Testergebnissen renommierter Untersuchungsorganisationen. Dies kommt nicht von ungefähr. Gerade in Deutschland genießen die großen Untersuchungsorganisationen ein hohes Ansehen. Ihre Untersuchungsergebnisse sind es, die das Vertrauen der Verbraucher in die getesteten Produkte stärken. Hierbei ist vor allem die Stiftung Warentest zu nennen, die hierzulande ein besonders hohes Ansehen genießt.

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„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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Bezeichnung „Bundes“: in Firmenname irreführend

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Beschluss vom 11.02.2010, Az. I ZR 154/08; Vorinstanz OLG München vom 19.06.2008, Az. 29 U 5133/03), dass die Bezeichnung „Bundes“ in einem Firmennamen irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sein kann.

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Lipolyse per Ultraschall: Verbotene Werbung für verschlankender Wirkung

Aus unserer beliebten Reihe „Medizinprodukte, die die Welt nicht braucht“ möchten wir heute wieder einen echten Abmahn-Generator vorstellen: Die Lipolyse (Fettauflösung) per Ultraschall. Wie viele andere Verfahren aus dem Wellness-Bereich verspricht es dem Patienten schnelle Erfolge ohne viel Anstrengung und ohne Risiko – nur leider wird auch hier wieder ein erhebliches juristisches und finanzielles Risiko für die Händler erzeugt.

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Mal wieder: „Made in Germany“

Die Werbung mit geografischen Herkunftsangaben wie „Deutsches Produkt“ oder „Made in Germany“ ist beliebt, weil geeignet, den Verbraucher von der besonderen Qualität der beworbenen Produkte zu überzeugen und dadurch einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen.

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„Anti aging“: Verjüngende Wirkung, verbotene Werbung

„Anti aging“ ist nicht mehr nur ein Schlagwort, hinter diesem Begriff lauert mittlerweile ein kompletter Industriezweig, der den unerbittlich alternden Menschen mit allerlei Verfahren, Tinkturen und Gerätschaften vor dem fortschreitenden Verfall bewahren will. Klar, dass sich im Zeitalter von size zero-Wahn und Schönheitschirurgie auch mit Verjüngung Geld verdienen lässt, aber: Bei der Werbung für Verfahren und Zubehör lauern allerlei juristische Fallgruben, in die der ahnungslose Anbieter stürzen kann.

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„Magnetfeldtherapie“: Anziehende und abstoßende Pole im Wettbewerbsrecht

Unter den alternativen Heilmethoden haben sich mittlerweile einige therapeutische Verfahren weitestgehend etabliert, so z.B. die „Magnetfeldtherapie“. Diese soll durch die gezielte Anwendung von Magnetfeldern allerlei Beschwerden lindern – praktisch für den Handel ist hierbei, dass der Anwender dazu geeignete Geräte benötigt. Unpraktisch wiederum ist, dass der Vertrieb eben dieser Geräte mit allerlei „Abmahnfallen“ gespickt ist – und gerade in diesem Bereich rollt derzeit wieder eine Abmahnwelle heran.

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Werbung mit ISO 9001-Zertifizierung: Exzessiver Gebrauch kann wettbewerbswidrig sein

Bei der Werbung mit ISO 9001-Zertifizierungen ist Zurückhaltung geboten. Prädikate wie „TÜV-geprüft“, „ISO 9001-zertifiziert“ etc. dürfen sich stets nur auf diejenigen Prozesse beziehen, die auch tatsächlich geprüft worden sind; ein Unternehmen, das seine internen Arbeitsabläufe nach ISO 9001 hat zertifizieren lassen, darf folglich nicht ungebremst alle seine Produkte als „TÜV-geprüft“ vermarkten.

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KG Berlin: Keine Verfahrensangaben bei Werbung mit DIN-Normen notwendig

Das Kammergericht hatte entschieden (Beschluss vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10), dass bei einer Bewerbung einer DIN-Norm keine Angaben hinsichtlich des Bestimmungsverfahrens und Einzelheiten der Zusammenstellung mitgeteilt werden müssen, wenn die DIN-Norm für einen Verbraucher nicht nützlich und für ihn auch nicht vorgesehen ist. Eine Irreführung des Verbrauchers in Bezug auf die mangelnde Aufklärung der DIN-Norm scheidet nach Ansicht der Richter aus.Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 5 W 92/10) hat entschieden, dass es nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ist, wenn ein Händler mit einer DIN-Norm wirbt, aber keine Details zur Bestimmung der zugrundeliegenden Werte nennt.

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Werbung mit Garantien – Was Verkäufer und Hersteller dabei beachten müssen!

Verkäufer und Hersteller werben gerne damit, dass sie den Verbrauchern eine besondere Garantie einräumen. Denn damit wird dem Verbraucher suggeriert, die Produkte seien von besonderer Qualität. Zudem wird dem Verbraucher damit die Angst genommen, das Produkt könnte schon bald kaputt gehen und der Kauf habe sich insofern nicht gelohnt. Die Werbung mit Garantien ist aber rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Lesen dazu jetzt mehr im 18. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Wettbewerbszentrale: Hinweis "TÜV-geprüft" sei wettbewerbswidrig, wenn nähere Angaben zur Prüfung fehlen

Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) hat kürzlich einen Online-Händler abgemahnt, der ein Elektrogerät mit dem Hinweis "TÜV-geprüft" (ohne weitere Erläuterungen) beworben hat. Grund: Der Händler habe nicht deutlicht gemacht, inwieweit der TÜV eine Prüfung vorgenommen hat. Hierbei handele es sich jedoch um eine für den Verbraucher entscheidende wichtige Information. Der Händler habe damit gegen §§ 3, 5 und 5a UWG verstoßen.

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Zwei Zähne zum Preis von einem?! – Was müssen Ärzte bei der Eigenwerbung beachten?

Ärzte sollen und wollen in erster Linie heilen. Jedoch wollen sie mit ihrer Tätigkeit selbstverständlich auch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wer zum Geldverdienen Kunden (Patienten) braucht, muss irgendwie auf sich aufmerksam machen dürfen. Potentielle Patienten sollen erfahren können, dass man Arzt ist und gerne gesundheitlichen Rat gibt. Daher ist Werbung für Ärzte und Ärztinnen grundsätzlich erlaubt. Da das Heilen jedoch mehr ist als bloßes Geldverdienen, unterliegt solche Werbung besonderen Beschränkungen. Lesen dazu jetzt mehr im 17. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Verbraucherkredite: Neue Informationspflichten für Online-Händler / FAQ

Ab dem 11.06.2010 ändert sich durch die fällige Umsetzung der „Verbraucherkreditrichtlinie“ 2008/48/EG das Verbraucherkreditrecht. Hiervon sind auch Onlinehändler betroffen, die ihren Kunden gemeinsam mit einem Bankhaus Verbraucherkredite zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen anbieten; künftig unterliegen diese Händler einer erweiterten Informationspflicht gegenüber ihren Kunden. Zur Einstimmung auf die neue Rechtslage sollen hier einmal die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

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Gütesiegel: Vorsicht vor Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Gütesiegel sind mittlerweile tägliche Begleiter im e-Trade – kaum ein Onlineshop ist noch nicht geprüft, zertifiziert, akkreditiert oder sonstwie herausgestellt. Bei der Wahl des verwandten Gütesiegels ist jedoch Vorsicht geboten: Wird durch das Siegel lediglich der gesetzliche Soll-Zustand angepriesen, so liegt in der Regel ein Wettbewerbsverstoß vor. So hatte z.B. das LG Berlin in einem aktuellen Urteil (02.02.2010, Az. 15 O 249/09) zu entscheiden, ob ein bestimmtes Gütesiegel gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

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Tatsachen und Meinungen – Sind die Äußerungen rechtens?

Das Äußerungsrecht ist eine von vielen kaum beachtete Rechtsmaterie. Dabei spielt es in der Werbung – zumindest im Hintergrund – eine nicht unbedeutende Rolle. Wenn jemand etwas sagt, so ist es in der Welt und kann rechtlich bewertet werden. Wahres darf grundsätzlich gesagt, Unwahres muss im Grundsatz verschwiegen werden. Die Meinung darf man aber sagen! Oder doch nicht? Lesen dazu jetzt mehr im 15. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Noch einmal mit Gefühl – Emotionale Werbung – ein rechtliches Problem?

Eine Frau räkelt sich nackt in einer Badewanne, sie schaut sinnlich in die Kamera und massiert ihre Haut mit einer Lotion – nicht nur männliche Zuschauer schauen bei so einem Spot genauer hin. Wenn das Innere im Menschen, die Gefühle, Sinne und Träume angesprochen werden, können wir uns gegen die dadurch aufkommenden Gefühle und Eindrücke kaum wehren. Rechtlich problematisch wird es dann, wenn durch eine solche sog. gefühlsbetonte Werbung die Rationalität einer (Kauf-)Entscheidung eines Verbrauchers in unangemessener Weise beeinflusst wird. Lesen dazu jetzt mehr im 15. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen

Bei der Werbung mit „wissenschaftlich nachgewiesenen“ Eigenschaften eines Produkts genügt die Heranziehung einer einzigen Studie, sofern diese von einer anerkannten Forschungsstelle lege artis durchgeführt wurde. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (21.01.2010, Az. I ZR 23/07) aus dem Werberecht.

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Redaktionelle Werbung - Ein Gebot der Trennung

Werbung muss stets klar und deutlich von den redaktionellen Inhalten – also Blogeinträgen, Berichten, Reportagen, Essays etc – einer Internetseite getrennt werden. Ansonsten stehen Verstöße gegen § 4 Nr. 3 UWG oder die Schwarze Klausel Nr. 11 im Raum. Die sog. Schleichwerbung führt die Verbraucher ungerechtfertigter Weise hinters Licht, denn wer nicht weiß, dass er mit Werbung konfrontiert ist, kann sich auch nicht dagegen wehren oder sie kritisch hinterfragen.

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