Wahrsagen und Kartenlegen: Spielkarten mit Copyright-Hinweis einer Kartenlegerin auf einer Internetseite kann irreführende Werbung sein
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 9. September 2008 entschieden, dass die Darstellung handelsüblicher Spielkarten mit einem unrichtigen Copyright-Hinweis einer Kartenlegerin auf einer Internetseite irreführend ist.