BGH: Teilnahme an Gewinnspiel darf grundsätzlich von Erwerb einer Ware abhängig gemacht werden
Nach den Vorschriften des UWG ist es grundsätzlich verboten, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von dem Erwerb einer Leistung abhängig zu machen. Die jüngere Rechtsprechung hat diese Regelung jedoch ein wenig nachkorrigiert.
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