OLG Dresden: Eingriff in den Gewerbebetrieb schon ab einer Spam-E-Mail
Spam-Mails, die ohne vorherige Einwilligung des Empfängers versendet werden, verlassen das Postfach des Absenders oft in großer Zahl und in wiederkehrenden Abständen. Ob jedoch auch schon eine einzige unerwünschte werbliche E-Mail Rechte des empfangenden Unternehmens verletzen und damit einen Unterlassungsanspruch begründen kann, klärte das OLG Dresden.