LG Dortmund: „20% auf Alles ohne Wenn und Aber“ – ABER nicht bei Ausnahmen
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das LG Dortmund entschieden, dass die Werbeaussage „SONDER-AKTION: 20 % AUF ALLES OHNE WENN UND ABER“ unzulässig ist, wenn hiervon nicht alle Artikel umfasst sind und diese durch einen Sternchenverweis von der Aktion ausgeschlossen werden (Az.: 20 O 33/18).