"Klimaneutral": Anforderungen an die rechtskonforme Werbung
Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Umweltverantwortung bei Unternehmen. Vermehrt werben Händler daher damit, dass ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Teilweise ist damit eine Produktion ohne klimaschädliche Emissionen gemeint, teilweise aber auch nur die Kompensation des eigenen ökologischen Fußabdrucks durch Finanzierung von Umweltprojekten. Die Interpretationsoffenheit der Klimaneutralität beschäftigt vermehrt die Rechtsprechung, die zur Vermeidung von Irreführungen teilweise weitere Aufklärungsmaßnahmen fordert. Dieser Beitrag stellt den aktuellen Stand gerichtlicher Entscheidungen vor und zeigt, wie mit „klimaneutral“ bestmöglich rechtskonform geworben werden kann.