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Das besondere Weihnachtsrückgaberecht: Muster der IT-Recht Kanzlei

17.11.2023, 10:12 Uhr | Lesezeit: 6 min
Das besondere Weihnachtsrückgaberecht: Muster der IT-Recht Kanzlei

Die Geschenkideen sind rar und wenn man mal eine hat, dann ist die Sorge dennoch groß: Was mache ich, wenn der zu Beschenkende das Geschenk bereits hat oder es nicht gefällt? Diese Sorge können Händler den Kunden nehmen, indem sie ihnen ein besonderes Weihnachtsrückgaberecht einräumen: Wer in der Vorweihnachtszeit ab einem bestimmten Datum im Webshop bestellt, könnte die Ware (beispielsweise) dann bis vier Wochen nach Heiligabend kostenlos gegen Erstattung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein im Warenwert zurückgeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ein entsprechendes Muster (inkl. Handlungsanleitung) bereit.

Handlungsanleitung für den Einsatz des Musters „Weihnachtsrückgaberecht“

1. Ziel dieses Musters ist es, Verbrauchern für einen bestimmten Aktionszeitraum ein vertragliches Rückgaberecht einzuräumen, welches dem Verbraucher eine längere Rückgabe der Ware ermöglichen soll als ihm dies durch das gesetzliche Widerrufsrecht möglich ist.

2. Das Muster ist auf Bestellungen zur Weihnachtszeit zugeschnitten, kann selbstverständlich aber auch für andere Anlässe (z.B. Valentinstag) abgeändert werden. Bitte beachten Sie dabei, dass sämtliche Zeitangaben konsequent abgeändert werden müssen. Auch das eigentliche Zeitfenster des Rückgaberechts kann bei konsequenter Übernahme der Änderung in den Gesamttext angepasst werden (z.B. Verlängerung bis 31.01.2024 statt bisher 16.01.2024). Das Zeitfenster sollte dabei (deutlich) größer bleiben als die Regeldauer des gesetzlichen Widerrufrechts (also größer als Regelversandzeit + 14 Tage Regelwiderrufsfrist).

4. Das vertragliche Rückgaberecht wird durch dieses Muster ausschließlich Verbrauchern gewährt, und zwar nur für solche Artikel, für die der Verbraucher auch das (in aller Regel nur kürzer bestehende) gesetzliche Widerrufsrecht hat.

5. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch das Rückgaberecht nicht berührt. Beide Rechte bestehen daher parallel, bis das in aller Regel nur kürzer bestehende Widerrufsrecht verfristet ist. Solange dies der Fall ist, kann der Verbraucher frei wählen, ob er das Widerrufsrecht oder das Rückgaberecht ausüben möchte.

6. Es ist ausreichend, wenn die Bewerbung des Rückgaberechts und die Erläuterung der zugrundeliegenden Bedingungen auf der Startseite des Shops vorgenommen wird und ggf. auf jeder Artikelseite hierauf Bezug genommen wird. Für Artikel, die vom gesetzlichen Widerrufsrecht und damit auch dem vertraglichen Rückgaberecht ausgeschlossen sind (z.B. individuell auf Verbraucherzuschnitt angefertigte Ware), darf selbstverständlich auch nicht mit dem Bestehen des Rückgaberechts beworben werden.

7. Das Rückgaberecht braucht nicht in die AGB Ihres Shops aufgenommen werden. Jedoch dürfen diese AGB dann keine dem mit diesem Muster eingeräumten Rückgaberecht entgegenstehenden bzw. den Verbraucher irreführenden Bestimmungen enthalten.

8. Ebenso müssen Widerrufsbelehrung und sonstige Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht unverändert bestehen bleiben.

1

Muster: "Weihnachtsrückgaberecht"

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