Hauptnavigation überspringen
Aktionen & Gewinnspiele

Kundenbindung: Das Muster für Ihr Weihnachtsrückgaberecht

Kundenbindung: Das Muster für Ihr Weihnachtsrückgaberecht
3 min
Beitrag vom: 01.12.2017
Aktualisiert: 30.10.2025

Mit einem verlängerten Weihnachtsrückgaberecht schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden. So können Geschenke auch Wochen nach Heiligabend noch umgetauscht werden. Unser Muster ermöglicht Ihnen dabei die rechtssichere Umsetzung.

Anleitung für den Einsatz des Musters „Weihnachtsrückgaberecht“

Mit diesem Muster können Sie Verbrauchern für einen bestimmten Aktionszeitraum ein verlängertes vertragliches Rückgaberecht einräumen – zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

Das Muster ist auf Bestellungen zur Weihnachtszeit abgestimmt, lässt sich jedoch auch für andere Anlässe anpassen. Ändern Sie hierfür einfach die Zeitangaben im nachfolgenden Muster.

Das Rückgabefenster sollte stets länger als die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen sein.

Das vertragliche Rückgaberecht gilt ausschließlich für Verbraucher und nur für Artikel, bei denen auch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt und gilt parallel, bis dessen Frist abläuft.

Eine Integration des Rückgaberechts in Ihre AGB ist nicht erforderlich. Ihre Widerrufsbelehrung bleibt unverändert bestehen.

Muster: "Weihnachtsrückgaberecht"

Fügen Sie auf Ihrer Website beispielsweise den folgenden Werbetext (oder ähnlich) ein:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: IRA_EVVA / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei