Ganz einfach mit ShopVote: Datenschutzkonform und rechtssicher Kundenbewertungen sammeln

Kundenbewertungen helfen dabei das Vertrauen von potentiellen Neukunden in einen Onlineshop zu stärken. Um Kundenbewertungen rechtssicher erfragen zu können, wird jedoch zunächst die Einwilligung des Kunden zur Abgabe einer Bewertung benötigt. Auch sollte bei der Auswahl eines Bewertungsdienstleisters darauf geachtet werden, dass der gesamte Prozess der Bewertungsabgabe datenschutzkonform und transparent erfolgt. Wie interessierte Onlinehändler ganz einfach und rechtssicher mit der von der IT-Recht Kanzlei geprüften Premium-Funktion EasyReviews unseres Kooperationspartners ShopVote Kundenbewertungen sammeln können, zeigen wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbereitung der Bewertungsanfrage im ShopVote Händlerbereich
- Integration der Codes in den Onlinshop für automatisierte Kundenbewertungen
- Bewertungen datenschutzkonform und transparent sammeln
- Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote?
- Tipp: ShopVote kann jetzt auch Produktbewertungen
Vorbereitung der Bewertungsanfrage im ShopVote Händlerbereich
Sie benötigen bei Verwendung der Funktion EasyReviews einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit SHOPVOTE. Den AVV können Sie sich über das Menü "Einstellungen" - "AV-Vertrag gem. DSGVO" erstellen und anschließend über "AV-Vertrag Download" für Ihre Unterlagen speichern.

Im ShopVote-Händlerbereich können danach unter dem Punkt „EasyReviews“ die Zeitfenster für die Bewertungsanfrage einfach ausgewählt und eingestellt werden.

Zur Auswahl stehen 4 Stunden (für Dienstleister), 4, 7, 14, 30, 40 und 60 Tage. Egal, welches Zeitfenster eingestellt wird, die Bewertungsanfrage enthält für den Kunden immer die Möglichkeit, dass er seine Bewertungsabgabe auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt.
Danach wird im Feld darunter die URL der Checkout-Seite (Bestellbesätigungsseite) des Shops eingetragen und die Eingaben gespeichert. Sie sind danach sofort wirksam und die unter dem Konfigurationsbereich sichtbaren Codes können in den Shop integriert werden
Integration der Codes in den Onlinshop für automatisierte Kundenbewertungen
Die Codes (1x JavaScript, 1x html, siehe unten) für die Bewertungsanfrage werden einfach mit Copy & Paste in den Onlineshop übernommen.
Hierzu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Manuelle Integration in die entsprechenden Shopseiten mit Hilfe der folgenden Handlungsanleitung:

b) Integration mit Hilfe eines ShopVote-Plugins für Shopsysteme
Um Onlinehändler bei der Integration der EasyReviews-Funktion in Ihren Shop zu unterstützen wurden von ShopVote-Plugins entwickelt, die das Einbinden der entsprechenden Funktion(en) vereinfachen.
Derzeit sind ShopVote-Plugins für die Integration der Premium-Funktionen EasyReviews und RatingStars für folgende Shopsysteme verfügbar:
Weitere Shopsysteme sind in der Planungsphase.
Technische Mindestanforderungen & Integration in den Shop
Die Checkout-Seite darf nicht auf einer separaten Domain liegen. Sie ist die letzte Seite eines Webshops, auf die der Kunde nach dem vollständigen Abschluss seines Einkaufs innerhalb Ihres Shops geleitet wird.
Bewertungen datenschutzkonform und transparent sammeln
Nachdem die beiden obigen Schritte erledigt sind, bekommt ein Kunde nach dem Abschluss seiner Bestellung das folgende Fenster angezeigt:

Mit dieser Frage wird, wie vorgeschrieben, die Erlaubnis des Kunden eingeholt, ob er eine Bewertung abgeben will. Verneint er dies, hat sich das Thema Bewertungsabgabe erledigt und es werden auch keine Daten gespeichert. Stimmt er zu, erhält er innerhalb des zuvor definierten Zeitfensters eine Mail mit der Bitte um Abgabe einer Bewertung:

Nun kann der Kunde seine Bewertung abgeben oder diese auf später verschieben, wenn er z.B. die Ware noch nicht erhalten hat. Klickt der Kunde auf den Link “Ich habe meine Ware noch nicht erhalten”, besteht die Möglichkeit, die Erinnerung erneut nach 7 oder 14 Tagen zu senden. Der Kunde wird in diesem Fall gefragt, wann er an die Bewertung erinnert werden möchte:

Nach einem Klick auf den blauen Button „Bewerten“ wird der Kunde direkt zum Bewertungsformular geführt und kann nun seine Bewertung abgeben:

Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote?
Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren wie folgt von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote:
- unbegrenzter Zugriff auf alle Basis- & Premiumfunktionen für Shopbewertungen
- keinerlei Kosten (auch keine versteckten) und das dauerhaft!
- unlimitierte Anzahl von Shopbewertungen kostenfrei sammeln
- Bewertungs-Sterne in Google AdWords™
- Bewertungs-Sterne bei Google Shopping™
- Ansprechende Bewertungsgrafiken (z.B. schwebendes Badget)
- Vielfältige Darstellungs- & Intergrationsmöglichkeiten der Bewertungssterne
- AllVotes: ShopVote-Bewertungen & externe Bewertungen in einer Grafik
- Bedarfsgerechte, flexible Bewertungskriterien
- EasyReviews: Rechtssicher, vollautomatisch, Bewertungen sammeln
- ReviewTab: Ihre Bewertungen auf Ihrer Facebook-Präsenz
- kostenfreie Importmöglichkeit für externe Kundenbewertungen in das ShoVote Bewertungsprofil
- Zukünftige Premium-Funktion für Shopbewertungen ebenfalls kostenfrei
Die Freischaltung des Addons „EasyReviews“ und allen weiteren Premium-Funktionen erfolgt dabei direkt im Händlerbereich von ShopVote.
Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.
Tipp: ShopVote kann jetzt auch Produktbewertungen
Mit dem Bewertungsportal ShopVote können neben Shopbewertungen nun auch Produktbewertungen gesammelt werden.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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