Weg mit falsch: Löschung von Bewertungen mit Mustern für typische Fallkonstellationen
News vom 21.11.2017, 16:41 Uhr |
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Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Produkt- und unternehmensbezogene Kundenbewertungen können für Händler Fluch und Segen zugleich sein. Fallen sie positiv aus, wirkt sich das umsatzfördernd aus. Bei negativen Bewertungen kann dies stark geschäfts- und reputationsschädigend wirken. Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, so gibt es doch auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dort erreicht, wo die Bewertung entweder eine Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Der folgende Beitrag skizziert kurz die Rechtslage und stellt hilfreiche Handlungsanleitungen samt Musterformulierungen bereit.
Inhaltsverzeichnis
- A. Rechtslage
- I. Falsche Tatsachenbehauptungen
- II. Rechtswidrige Werturteile: Schmähkritik und Formalbeleidigungen
- B. Handlungsanleitung zur Durchsetzung von Löschungsansprüchen
- I. Negativbewertungen im eigenen Online-Shop
- II. Negativbewertungen auf Verkaufsplattformen
- C. Muster
- I) Muster 1: Löschungsforderung gegenüber dem Bewertungsverfasser
- II) Muster 2: Hinweis auf Rechtsverletzung an den Seitenbetreiber
- III) Muster 3: Löschungsforderung gegenüber Seitenbetreiber nach erfolglosem Hinweis
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