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Garantiewerbung

Weihnachtsgarantie im Online-Shop rechtssicher umsetzen

Weihnachtsgarantie im Online-Shop rechtssicher umsetzen
2 min 1
Beitrag vom: 04.12.2017

Wer Weihnachtsgeschenke rechtzeitig unter den Baum bringen will, braucht verlässliche Lieferzusagen. Eine „Weihnachtsgarantie“ kann hier ein starkes Verkaufsargument sein.

Warum eine Weihnachtsgarantie ein starkes Verkaufsargument ist

Sollen Weihnachtsgeschenke wirklich pünktlich an Heiligabend unter dem Baum liegen, müssen sie rechtzeitig beim Schenkenden eintreffen. Gerade bei kurzfristigen Bestellungen in den letzten Tagen vor Weihnachten wird es dabei oft eng.

Ein gutes Verkaufsargument ist daher das Versprechen einer rechtzeitigen Lieferung – die sogenannte Weihnachtsgarantie. Sie signalisiert Verlässlichkeit und Serviceorientierung.

Damit die Garantie aber nicht nur werbewirksam, sondern auch rechtskonform ist, sollte der Händler die rechtzeitige Lieferung tatsächlich gewährleisten können – etwa indem er sich mit den Versanddienstleistern abstimmt.

Außerdem muss für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer – die Garantie im Einzelfall dann doch nicht eingehalten werden kann, dem Kunden dafür ein Ausgleich versprochen werden, beispielsweise

  • ein nachträglicher Rabatt auf die Bestellung,
  • ein kostenloses Umtauschrecht oder
  • ein Geschenkgutschein für künftige Bestellungen.
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Worauf Händler rechtlich achten müssen

Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Besonderheiten zu beachten.

Wichtig ist jedoch, dass die Voraussetzungen, der genaue Inhalt und etwaige Einschränkungen der Weihnachtsgarantie klar und transparent angegeben werden – auf einer gesonderten, verlinkten Unterseite.

Unklarheiten in der Darstellung gehen stets zu Lasten des Händlers und können Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen nach sich ziehen.

Wir stellen unseren Mandante ein entsprechendes Muster (inkl. Handlungsanleitung) bereit.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: © Alexander Raths - Fotolia.com

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1 Kommentar

G
Georg Haake
EXPERT WEINACHTSVERSPRECHEN, rechtzeitige Lieferung zum Fest, die nicht stattfand!
In meinem nachfolgend geschilderten Fall wird zwar nicht von einer Weihnachtsgarantie, aber vom Weihnachtsversprechen, rechtzeitige Lieferung zum Fest getitelt. Inwieweit überhaupt eine juristische Verbindlichkeit besteht ist fraglich.
Meiner Meinung nach wurde hier aber unlauterer Wettbewerb betrieben und Kunden etwas versprochen, dass wenn es nicht eingehalten werden kann, keine Konsequenzen für den Verkäufer nach sich ziehen.
Am 17. Dezember 2020 bestellte ich einen Fernseher über das Vergleichsportal IDEALO beim Onlineshop expert, der mit dem Versprechen rechtzeitige Lieferung zum Fest beworben war. Unter der Voraussetzung das die Bestellung noch am gleichen Tag erfolge müsse, was in meinem Falle auch geschehen war.
Der Fernseher, ein Weihnachtsgeschenk für meine Tochter, wurde jedoch nicht wie versprochen zum Fest geliefert. Wie sich unschwer vorstellen lässt, war die Enttäuschung riesengroß.
Diverse Anrufe und Emails an den Service blieben kommentar- und ergebnislos. Am 28.12 erhielt ich dann einen Anruf von der Spedition, die mir die Lieferung nunmehr für Dienstag den 29. Dezember in Aussicht stellte. Im Laufe des Dienstags, des 29.12, wurde geliefert. Das Weihnachtsgeschenk war jedoch ein Totalausfall.
Sich im Nachhinein auf die derzeitige aktuelle Covid-19 Situation zu berufen, um somit das Scheitern des WEINACHTSVERSPRECHENS zu rechtfertigen, ist schlichtweg Kundentäuschung.
Der absolute Gipfel dürfte jedoch das Email vom 29.12.
Nachfolgend wörtliche Auszüge des Inhalts:
Lieber Kunde,
vielen Dank für die bislang erbrachte Geduld zu Ihrem Auftrag . Leider konnten wir das Weihnachtsversprechen wie versprochen nicht halten, das tut uns Leid. Als Wiedergutmachung erhalten Sie für Ihren nächsten Einkauf einen 5€ Gutschein. Gültig bei einem Mindestbestellwert von 25€ und bis zum 09.12.2022 einlösbar. Gilt nur im Onlineshop und ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit!

Kaum zu glauben, dass ein Unternehmen es fertig bringt, einen 5€ Gutschein als Wiedergutmachung anzubieten und daraus auch gleichzeitig ein Koppelgeschäft von einem Mindestbestellwert von 25€ generieren möchte. Dieser Hohn macht einen fassungslos!
Natürlich werde ich dieses großzügige Angebot nicht annehmen, nachdem mir erhebliche Zweifel an der Seriosität ihres Unternehmens gekommen sind.
Aus dem expert-Weihnachtsversrechen rechtzeitige Lieferung vor Weinachten wurde ein schlechtes Weihnachtsmärchen ohne Happy End.
In abgeänderter Form ging dieses Schreiben an die Geschäftsleitung, auf eine Antwort warte ich bis heute!
wAb
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