LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!
Wird im Online-Handel beim Verkauf von Produkten mit einer Herstellergarantie geworben, treffen den werbenden Händler zahlreiche Pflichten. Nunmehr ist kürzlich auch eine Entscheidung des LG Potsdam im einstweiligen Rechtsschutz ergangen, in der sich das Gericht mit einer Garantiewerbung auf einer Warenverpackung im Rahmen eines Produktbildes beschäftigen musste. Hierbei hat das Gericht die neueste Rechtsprechung des BGH berücksichtigt und eine Informationspflicht zur Garantiewerbung angenommen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.