LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat auch bei Hinweis auf das Ablaufdatum irreführend
Die Verwendung von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben und sich dadurch von Mitbewerbern abzuheben. An die rechtskonforme Werbung sind aber hohe Anforderungen zu stellen, deren Missachtung zu wettbewerbsrechtlichen Verfahren führen kann. Dass die Werbung mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat auch dann irreführend ist, wenn das Ablaufdatum konkret genannt wird, entschied jüngst das LG Berlin. Lesen Sie mehr zum Urteil.