OLG Frankfurt a.M.: Instagram-Beitrag einer Influencerin über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen
Das Influencer-Marketing gewinnt zunehmend an Bedeutung und hat nicht zuletzt aufgrund seines vermeintlich privaten Testimonial-Charakters besonderes Potenzial, Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen. Aus diesem Grund müssen Beiträge, die fremde Unternehmen fördern und für die eine Gegenleistung empfangen wurde, hinreichend deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. Dass dies auch gilt, wenn die kostenlose Bereitstellung von Produkten Anlass für einen werbenden Beitrag gibt, bestätigte nun das OLG Frankfurt a.M. Lesen Sie mehr zum Urteil.