Werbung mit Google-Adwords

Google-Ads: Wie war das nochmal mit der Markenverletzung?

Google-Ads: Wie war das nochmal mit der Markenverletzung?

Wer als Werbung Google Ads nutzt, muss aufpassen keine Marken Dritter zu verletzen. Zwar ist es grundsätzlich möglich, Werbung mit Suchbegriffen zu verlinken, die Markennamen enthalten, um so Kunden gezielt auf die eigene Webseite zu locken. Dabei gibt es aber durchaus Konstellationen, bei denen von einer Markenverletzung ausgegangen wird. Wir schauen uns das Thema in diesem Beitrag anhand eines aktuellen Urteils nochmal genauer an....

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OLG Frankfurt a. M zur Beauftragung von Google für Adwords: Haftung für rechtsverletzende Anzeige erst ab Kenntnis

OLG Frankfurt a. M zur Beauftragung von Google für Adwords: Haftung für rechtsverletzende Anzeige erst ab Kenntnis

Die Hinterlegung fremder Unternehmenskennzeichen als „Keywords“ bei Google Adwords zur Bewerbung der eigenen Leistung beschäftigt die Rechtsprechung schon seit langem. Über diverse Entscheidungen hinweg hat sich für die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Praxis ein gewisser Ausnahmekatalog gebildet. In die Adwords-Kasuistik reiht sich ein neuer Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 19.03.2020 (Az. 6 U 240/19) ein. Wird Google mit der nicht weiter definierten Schaltung von Adwords beauftragt und nutzt hierbei unzulässig fremde Kennzeichnen, haftet der Auftraggeber erst ab Kenntnis. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

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Markennutzung bei Adwords: Ausnahmsweise unzulässig - bei Vertriebssystemen

Markennutzung bei Adwords: Ausnahmsweise unzulässig - bei Vertriebssystemen

Ja. Nein. Vielleicht: Im Bereich Adwords und Markennutzung gibt es zahlreiche Urteile und viel Unsicherheit. Tenor der letzten Gerichtsentscheidungen war aber: Die Nutzung einer Marke als keyword für Google-Adwords ist zulässig. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Ausnahmen. Nun der Fall einer solchen Ausnahme: Weil der angesprochene Verkehr eine Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Adwords-Werbenden annimmt, wurde die Nutzung des geschützten Unternehmenskennzeichens als keyword in diesem Fall als unzulässig erachtet (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.08.2019 - Az.: 6 W 56/19).

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Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Störer-Haftung für Google-AdWords-Kampagne beginnt mit der Kenntnis der rechtswidrigen Umstände

Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Störer-Haftung für Google-AdWords-Kampagne beginnt mit der Kenntnis der rechtswidrigen Umstände

Bei der Frage, ob eine Google AdWords-Anzeige rechtmäßig ist, kommt es nicht darauf an, ob der Anzeigen-Text vom Inserenten oder von Google erstellt wurde. Maßgeblich ist vielmehr, ob der durchschnittliche Internetnutzer den Eindruck einer kennzeichenmäßigen Benutzung durch den AdWords-Inserenten hat - unabhängig davon, wer die Überschrift über der Anzeige tatsächlich platziert. Dennoch haftet der Verfasser der Anzeige nicht pauschal. Das OLG Schleswig legte kürzlich einige Kriterien zum Umgang mit Keywords fest (Urteil v. 22.03.2017 - Az.: 6 U 29/15).

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Finger doch nicht weg: Der BGH zur Markenbeschwerde bei google adwords

Finger doch nicht weg: Der BGH zur Markenbeschwerde bei google adwords

Der BGH hat entschieden, dass es eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers und damit einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn der Inhaber eines geschützten Markennamens, der eine allgemeine Markenbeschwerde bei einer Internetsuchmaschine eingelegt hat, seine Zustimmung zu einer rechtmäßigen AdWords-Werbung verweigert. Die Einlegung einer allgemeinen Markenbeschwerde durch den Berechtigten alleine stellt dabei allerdings noch keinen Wettbewerbsverstoß dar, da es dem Mitbewerber durchaus zumutbar ist, eine vorherige Zustimmung des Markenrechtsinhabers für die Nutzung einzuholen, vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az: I ZR 188/13.

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Adwords: Zur Rechtsverletzung bei Buchung von bekannten Marken

Adwords: Zur Rechtsverletzung bei Buchung von bekannten Marken

Es ist seit längerem ständige Rechtsprechung, dass die Benutzung von fremden Markennamen als Keywords bei AdWords grundsätzlich rechtlich zulässig ist. Ausnahmen macht die Rechtsprechung jedoch teilweise für bekannte Marken. Das OLG Frankfurt hat nun in seinem Urteil vom 10. April 2014 zu Gunsten von „Beate Uhse“ entschieden, dass die Buchung fremder Markennamen als Keywords dann eine Rechtsverletzung darstellt, wenn die fremde Marke bekannt ist und die geschaltete Anzeige die bekannte Marke als stark überteuert darstellt und diese dadurch in ein negatives Licht rückt (Az.: 6 U 272/10).

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Google Adwords: Die bekannte Marke als keyword

Google Adwords: Die bekannte Marke als keyword

Wird eine fremde Marke in einer Google Adwords Anzeige als Schlüsselwort (keyword) verwendet, stellt dies regelmäßig nur dann eine Markenrechtsverletzung dar, wenn dadurch Dritten suggeriert wird, dass zwischen der fremden Marke und dem Anzeigenschalter eine wirtschaftliche Verbindung besteht bzw. wenn die Anzeige so vage gehalten ist, dass eben diese Verbindung angenommen werden könnte. Besonderheiten gelten jedoch für bekannte Marken – hier sind zusätzliche Kriterien für den Werbenden zu beachten. Voraussetzung ist stets, dass die Anzeige überhaupt als Werbeanzeige wahrnehmbar ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2013; Az.: I-20 U 159/12).

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Google dich frei - BGH bestätigt Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen

Google dich frei - BGH bestätigt Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (Az.: I ZR 217/10) seine Rechtssprechung zur Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen ausdrücklich fortgeführt. Die Buchung von fremden Markennamen als keywords verletzt danach keine Markenrechte, wenn die Anzeige so gestaltet ist, dass keinerlei Anschein einer wirtschaftlichen Verbindung zu den fraglichen Marken konstruiert werden könne.

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Immer wieder Adwords: Nutzung fremder Marken als "Alternativangebot" zulässig

Immer wieder Adwords: Nutzung fremder Marken als "Alternativangebot" zulässig

Im vorliegenden Fall hat das nationale Gericht u. a. zu prüfen, ob Marks & Spencer durch Benutzung von der Marke ihres Mitbewerbers Interflora entsprechenden Schlüsselwörtern im Rahmen des Google-Referenzierungsdienstes eine der „Funktionen“ dieser Marke beeinträchtigt oder diese in unlauterer Weise ausgenutzt (Trittbrettfahren) hat.

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Die unendliche Markengeschichte: Die aktuelle Rechtsprechung zu Google-Adwords nach dem EuGH-Urteil

Die unendliche Markengeschichte: Die aktuelle Rechtsprechung zu Google-Adwords nach dem EuGH-Urteil

Darf ich unter einer fremden Marke ein Werbe-Keyword bei Google Adwords buchen, um so für mein Produkt oder meine Dienstleistung zu werben? Auch nach einer Entscheidung des EuGH im Jahre 2010 herrscht nach wie vor Unklarheit, wann eine derartige Werbung markenrechtskonform ist und wann nicht. Die deutschen Gerichte haben sich in den vergangenen Monaten mit dieser Problematik mit unterschiedlichem Ausgang auseinandersetzen müssen. Mit dem Konsens: Es kommt drauf an!

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Neu: Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft

Neu: Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft

Seit dem 14.09.2010 gilt die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords. Damit reagiert Google auf die aktuelle Entscheidung des EUGH (Urteil vom 23.3.2010 – Az.: C-236/08 bis C-238/08) zum Thema Markenrecht und Google AdWords.

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OLG Köln: AdWords-Markenbeschwerde als gezielte Behinderung von Mitbewerbern

OLG Köln: AdWords-Markenbeschwerde als gezielte Behinderung von Mitbewerbern

Das OLG Köln (Urteil vom 02.07.2010, Az. 6 U 48/10) hat eine Entscheidung zur gezielten Behinderung von Mitbewerbern nach § 4 Nr. 10 UWG getroffen. Eine solche ist gegeben, wenn ein Marktinhaber eine „Markenbeschwerde“ bei Google einlegt um dadurch die Mitbewerber daran zu hindern durch AdWords-Werbung auf ihre Produkte hinzuweisen.

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OLG Hamm: AdWords-Werbung mit „24-Stunden-Service“ nicht wettbewerbswidrig

OLG Hamm: AdWords-Werbung mit „24-Stunden-Service“ nicht wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm (Urteil vom 04.06.2009, Az.: 4 U 19/09) hatte jüngst entschieden, dass eine Werbung mit „24-Stunden-Lieferservice“ in Google-AdWords nicht wettbewerbswidrig sei. Vorgeworfen wurde irreführende Werbung, weil eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden letztlich gar nicht gewährt werden konnte, worüber aber erst auf der Shopseite des Werbenden aufgeklärt wurde.

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