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Telefonmarketing

Neue Dokumentationspflichten für Einwilligungen bei Verbraucher-Telefonwerbung seit 01.10.2021
02.12.2021, 10:51 Uhr | Telefonmarketing

Neue Dokumentationspflichten für Einwilligungen bei Verbraucher-Telefonwerbung seit 01.10.2021

Verbraucher dürfen telefonisch nur umworben werden, wenn sie in die Telefonwerbung zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Um eine lückenlosere Sanktionierung unerlaubter, einwilligungsloser Telefonwerbung sicherzustellen und die Einhaltung des Einwilligungserfordernisses effizienter zu kontrollieren, gelten seit dem 01.10.2021 mit einem neuen §7a UWG besondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen in Bezug auf die Einwilligung. Welche organisatorischen Anforderungen für die rechtskonforme Verbraucher-Telefonwerbung seitdem einzuhalten ist, zeigt dieser Beitrag.

OVG Saarland: Die Einholung einer Einwilligung für Telefonwerbung per E-Mail Double-Opt-In ist nicht möglich
16.03.2021, 11:11 Uhr | Telefonmarketing

OVG Saarland: Die Einholung einer Einwilligung für Telefonwerbung per E-Mail Double-Opt-In ist nicht möglich

Das in der Praxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren gehört zum Handwerkszeug eines jeden Online-Händlers. Denn mit diesem Verfahren lassen sich Einwilligungen für E-Mail-Newsletter rechtssicher und im Einklang mit der DSGVO und dem Wettbewerbsrecht dokumentieren. Doch ist das Double-Opt-In-Verfahren auch geeignet, um Einwilligungen für die Telefonwerbung einzuholen? Hiermit hat sich das OVG Saarland in einem aktuellen Rechtsstreit beschäftigt. Wo das Double-Opt-In Verfahren an seine Grenzen stößt und wie Online-Händler dieses Problem lösen können, erfahren Sie in unserem neuesten Beitrag.

OLG Frankfurt a.M: Irreführung bei Nutzung von Pseudonym für Kundengespräche
27.06.2019, 12:52 Uhr | Telefonmarketing

OLG Frankfurt a.M: Irreführung bei Nutzung von Pseudonym für Kundengespräche

Die telefonische Kontaktaufnahme mit bereits vorhandenen oder potenziellen Kunden gehört zum unternehmerischen Alltag und stellt ein wirksames Mittel der Absatzförderung dar. Regelmäßig nur durch eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers gerechtfertigt, unterstellen Verbraucher bei Anrufen zur Kundenakquise oder Kundenbetreuung vernünftigerweise die bekanntgegebene Identität des Anrufers als richtig. Dass es eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen kann, wenn Unternehmensmitarbeiter bei Kundengesprächen ein Pseudonym anstatt ihres richtigen Namens verwenden, entschied mit Urteil vom 16.05.2019 (Az. 6 U 3/19) jüngst das OLG Frankfurt a.M. Die IT-Recht Kanzlei stellt das Urteil vor.

Better call Saul: Die FAQ zum Telefonmarketing B2C/B2B
28.02.2018, 16:23 Uhr | Telefonmarketing

Better call Saul: Die FAQ zum Telefonmarketing B2C/B2B

Die Möglichkeiten mit Kunden oder potentiellen Kunden telefonisch in Kontakt zu treten wurden in den letzten Jahren drastisch eingeschränkt. Aus Verbrauchersicht absolut erfreulich, doch möchte man als Gewerbetreibender einen Kunden anrufen, steht man schon fast mit heimtückischen Verbrechern auf einer Stufe und befindet sich mit einem Bein im Gefängnis. Zugegeben so schlimm ist es nicht, dennoch sieht man sich im Telefonmarketing zahlreichen Problemen gegenüber.

BGH: zur Zulässigkeit von Werbeanrufen
11.02.2011, 15:56 Uhr | Telefonmarketing

BGH: zur Zulässigkeit von Werbeanrufen

Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

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