Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

LG Bielefeld: Keine Informationspflicht des Online-Händlers in Bezug auf eine bestehende (aber nicht beworbene) Herstellergarantie!

25.05.2021, 09:51 Uhr | Lesezeit: 5 min
LG Bielefeld: Keine Informationspflicht des Online-Händlers in Bezug auf eine bestehende (aber nicht beworbene) Herstellergarantie!

Rund um Informationspflichten in Bezug auf Herstellergarantien ist die Rechtslage immer noch nicht abschließend geklärt. Bisher galt der Grundsatz, dass über eine solche Garantie informiert werden muss, sobald diese erwähnt bzw. aktiv beworben wird. Doch manche Gerichte waren in der Vergangenheit der Auffassung, dass eine Informationspflicht auch besteht, wenn eine solche Herstellergarantie mit keinem Wort in den Angeboten erwähnt wird. Doch es kommt frischer Wind in die Debatte: Ein weiteres Gericht (LG Bielefeld) äußerte sich zu dieser Frage, parallel legt der BGH die entscheidenden Fragen zur abschließenden Klärung dem EuGH vor. Wir klären zum derzeitigen Stand der Dinge auf!

Das Problem: Informationspflichten vs. Herstellergarantien

Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Wer als Händler mit einer „Garantie“ aktiv wirbt, muss umfassend über eine solche informieren. In diesem Zusammenhang muss beispielsweise über Namen und Anschrift des Garantiegebers, den räumlichen Geltungsbereich der Garantie oder den Inhalt und die Bedingungen der Garantie informiert werden.

Tipp: Wenn Sie weitere Informationen zum Werben mit einer Garantie erfahren möchten, dürfen wir Ihnen unseren Beitrag Fehlende Informationen zu bestehender Garantie: ein Dilemma für viele Onlinehändler als Lektüre empfehlen!

Doch was ist, wenn Online-Händler eine „Garantie“ nicht im Angebotsgtext erwähnen, obwohl eine solche tatsächlich durch den Hersteller des betreffenden Produkts gewährt wird?

In der Vergangenheit haben es viele Online-Händler vermieden, eine bestehende Herstellergarantie zu bewerben, um nicht einen Verstoß gegen die Informationspflichten zu risikieren. Doch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung, die teilweise auch eine Informationspflicht der Händler über eine nicht aktiv beworbene Herstellergarantie bejaht, kann diese Vorgehensweise nicht uneingeschränkt empfohlen werden.

Die Rechtsprechung ist sich längst nicht einig, ob Online-Händler auch über eine tatsächlich bestehende Herstellergarantie informieren müssen, selbst wenn diese mit keinem Wort erwähnt bzw. beworben wird. Ergeben könnte sich eine aktive Informationspflicht aus Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1, § 4 Abs. 1 EGBGB.

Bisher verneinte die überwiegende Anzahl der in dieser Sache entscheidenden Gerichte die Frage, ob über eine Herstellergarantie informiert werden muss, auch wenn eine solche Garantie vom Online-Händler im Artikelbeschreibungstext nicht erwähnt wird.

Tipp: Wenn Sie weitere Informationen zum aktuellen Meinungsstand in Bezug auf die Frage zur Informationspflicht hinsichtlich bestehender Herstellergarantien erhalten möchten, dürfen wir Ihnen die Lektüre unseres Beitrags Aktueller Stand der Rechtsprechung: Besteht eine Pflicht des Händlers über eine Herstellergarantie zu informieren? empfehlen!

Banner Premium Paket

LG Bielefeld: Keine Informationspflicht hinsichtlich bestehender Herstellergarantie

Der Entscheidung des LG Bielefeld (Urteil vom 26.01.2021, Az. 15 O 26/19) lag der Sachverhalt zugrunde, wonach ein Online-Händler über seinen Onlineshop sowie über eBay Elektrogeräte vertrieb. Für mehrere solcher Waren räumten die jeweiligen Hersteller Garantien ein, auf welche jedoch in den Angeboten des Online-Händlers nicht hingewiesen wurde.

Der IDO-Verband ging zunächst (erfolglos) im Rahmen einer Abmahnung gegen den Online-Händler vor, da aus Sicht des Verbands über die Herstellergarantie hätte informiert werden müssen.

Die Rechtsansicht des Online-Händlers, wonach über eine Herstellergarantie nicht informiert werden müsse, wenn diese nicht aktiv in den Angeboten erwähnt wird, bestätigte das LG Bielefeld kurz und knapp.

Der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch stehe dem Verband weder aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG bzw. § 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG i.V.m. § 312d Abs. 1, Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB noch einem anderen Rechtsgrund zu. Es sei kein Verstoß gegen Lauterkeitsvorschriften, insbesondere kein Verstoß gegen Informationspflichten über die Garantie festzustellen.

Das Gericht verwies auf die Tatsache, dass der Online-Händler an keiner Stelle auf die bestehende Herstellergarantie verwiesen hat. Augenscheinlich hebe der Unternehmer weder das Bestehen einer Garantie werbend hervor noch erwähne er diese überhaupt.

Schließlich führte das Gericht aus, dass der Online-Händler nicht gehalten sei, im Rahmen der Anbahnung eines Fernabsatzvertrages auf das etwaige Bestehen einer gesonderten Herstellergarantie hinzuweisen und sodann die Voraussetzungen über diese Garantie und ihre Ausgestaltung mitzuteilen.

Fazit: Rechtsunsicherheit bleibt, aber BGH legt EuGH Fragen zur Informationspflicht über Herstellergarantien vor

Auch schon vor dem Urteil des LG Bielefeld überwogen die Entscheidungen „contra Informationspflicht“ in der zugrundeliegenden Fallkonstellation. Dennoch kann die Frage, ob Online-Händler über eine Herstellergarantie selbst dann informieren müssen, wenn solche „Garantien“ mit keinem Wort in den Angeboten erwähnt werden, derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.

Nach bisher vertretener Auffassung der IT-Recht Kanzlei (die bereits im Jahr 2016 durch das LG München I ausdrücklich bestätigt worden ist) sollten Online-Händler aktiv über Garantien informieren, die für die angebotenen Waren bestehen.
Um dem sichersten Weg zu folgen, sind Online-Händler gut beraten, von sich aus aktiv und rechtskonform über eine bestehende Herstellergarantie zu informieren. Das gilt zumindest so lange, bis diese umstrittene Frage höchstrichterlich durch den BGH geklärt wurde.

Die gute Nachricht: Der BGH hat in einem laufenden Verfahren Fragen an den EuGH vorgelegt,. Mit diesen Fragen wird geklärt werden, inwieweit Online-Händler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen – wir berichteten.

Es bahnt sich somit die langersehnte höchstrichterliche Entscheidung in dieser Sache an. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Tipp: Wenn die Informationspflicht erfüllt wird, wirbt der Händler zugleich natürlich auch mit einer Garantie und muss die Garantiewerbung insgesamt rechtssicher gestalten, da andernfalls wiederum Abmahnungen drohen. Wir haben unseren Mandanten im Mandantenportal ein Muster zur Werbung mit Garantien bereitgestellt!

Noch kein Mandant und Interesse an unseren sicheren Rechtstexten für den Verkauf Ihrer Waren im Online-Handel? Gerne, buchen Sie einfach eines der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei (bereits ab mtl. nur 5,90 € erhältlich).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
(27.11.2023, 07:36 Uhr)
Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
(06.10.2023, 07:30 Uhr)
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
(18.09.2023, 14:15 Uhr)
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!
(16.12.2022, 15:37 Uhr)
LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
(22.11.2022, 14:15 Uhr)
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
(19.10.2022, 10:58 Uhr)
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei