Abmahnung garantiert (vermeidbar): Der falsche Umgang mit Garantiewerbung…

Abmahnung garantiert (vermeidbar): Der falsche Umgang mit Garantiewerbung…
28.05.2019 | Lesezeit: 3 min

Onlinehändler sind bei der sog. Garantiewerbung verpflichtet, bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen. Aber nicht nur das - die Garantiewerbung hält noch andere rechtliche Fallstricke bereit und wird daher so variantenreich abgemahnt. Dabei wäre das alles vermeidbar.

Die Garantie - eine Werbung voller Missverständnisse

Angefangen hat es vor längerer Zeit mit der klassischen Garantiewerbung: Also die Werbung mit dem Wort „Garantie“ (meist zur Bewerbung einer bestehenden Herstellergarantie). Problem: Onlinehändler sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Herstellergarantien zu informieren, und zwar bereits vor der Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher. Wer dagegen verstößt, verletzt vorvertragliche Informationspflichten.
Mit der Zeit haben sich aber auch noch andere Abmahnthemen rund um die Garantie entwickelt. Zusammengefasst:

  • Fehlende Angaben zur Händler- oder Herstellergarantie: Wer als Händler mit dem Begriff „Garantie“ (dazu reicht schon die Erwähnung des Wortes „Garantie“) wirbt, muss zwingend weitere Informationen zur Verfügung stellen – siehe hier.
  • Fehlende Angaben zu bestehender, aber nicht beworbener Garantie: Das ist besonders gemein...auch das Verschweigen bestehender Garantie stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar.
  • eBay-Garantie: Auch das eine Spielart der Garantiewerbung - exklusiv auf der Handelsplattform eBay.
  • Einschränkende Garantiebedingungen: Wer in den Garantiebedingungen die entsprechende Werbung einschränkt muss auch aufpassen.

Diese und weitere Fallstricke zum Thema finden Sie in diesem Beitrag.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen Garantiewerbung? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. Für unsere Mandanten nichts neues: So haben wir unsere Mandanten bereits 2017 über diesen Abmahnschwerpunkt informiert. Und natürlich weisen wir seitdem in fast jedem Newsletter, etwa hier, auf die virulenten Abmahnungen auch im Bereich Garantiewerbung hin. Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Add-on: Handlungsanleitungen/Muster

Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei mittlerweile mehr als kleine Hilfestellungen. Wir haben zu fast jedem händler-relevanten Thema Muster und Handlungsanleitungen in der Infothek im Mandantenportal für unsere Mandanten hinterlegt. Einleitend wird bei diesen Mustern erwähnt, wofür diese genau einsetzbar sind – und dann folgen komplette Musterformulierungen, die ggf. nur noch leicht angepasst werden müssen. Und anschließend vom Mandanten via copy&paste in die eigene Präsenz verschoben werden können.

Und sowas bieten wir unseren Mandanten natürlich auch im Umgang mit der Garantiewerbung an:

Hier etwa die Muster mit den notwendigen Inhalten der Händler-Garantie und Hersteller-Garantie.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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