Werbung mit Slogans
LG Stuttgart: Bezeichnung „Outlet“ im Onlinehandel schnell irreführend
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Outlet“? Der Anglizismus ist ein mittlerweile geläufig gebrauchtes Wort in der Werbesprache und steht meistens für den Verkauf von besonders günstiger Markenware. Dennoch hat gerade der Käufer bei dem Begriff eine bestimmte Erwartungshaltung. Das LG Stuttgart stufte die Bezeichnung „Outlet“ im Onlinehandel als irreführend gemäß § 5 Abs. 1 UWG ein, wenn kein direkter Fabrikverkauf stattfindet.
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Outlet“? Der Anglizismus ist ein mittlerweile geläufig gebrauchtes Wort in der Werbesprache und steht meistens für den Verkauf von besonders günstiger Markenware. Dennoch hat gerade der Käufer bei dem Begriff eine bestimmte Erwartungshaltung. Das LG Stuttgart stufte die Bezeichnung „Outlet“ im Onlinehandel als irreführend gemäß § 5 Abs. 1 UWG ein, wenn kein direkter Fabrikverkauf stattfindet.
Umweltfreundliche Flamme? Irreführende Werbeaussagen mit Bezügen zum Umwelt- und Klimaschutz
Wer seine Produkte mit Angaben wie „CO2-neutral“, „klimaneutral“ und ähnlichen umweltbezogenen Aussagen bewirbt, muss die Stichhaltigkeit dieser Aussagen auch substantiiert darlegen können. Wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufzeigt, ist dies nicht immer möglich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.08.2011, Az. 9 U 163/11).
Wer seine Produkte mit Angaben wie „CO2-neutral“, „klimaneutral“ und ähnlichen umweltbezogenen Aussagen bewirbt, muss die Stichhaltigkeit dieser Aussagen auch substantiiert darlegen können. Wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufzeigt, ist dies nicht immer möglich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.08.2011, Az. 9 U 163/11).
Irreführende Werbung: die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“
Mit der Frage, welche Vorstellung die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“ bei einem Durchschnittsbetrachter hervorruft, hatte sich das LG Münster zu beschäftigen. Es bestand die Gefahr, dass die Begriffe wettbewerbsrechtlich irreführend seien, da der Eindruck vermittelt werden könnte, es handle sich einerseits um eine zentrale Einrichtung und andererseits um eine staatlich beaufsichtigte Organisationsstruktur.
Mit der Frage, welche Vorstellung die Bezeichnung „Kompetenzzentrum“ mit dem Zusatz „gemeinnützige Stiftung“ bei einem Durchschnittsbetrachter hervorruft, hatte sich das LG Münster zu beschäftigen. Es bestand die Gefahr, dass die Begriffe wettbewerbsrechtlich irreführend seien, da der Eindruck vermittelt werden könnte, es handle sich einerseits um eine zentrale Einrichtung und andererseits um eine staatlich beaufsichtigte Organisationsstruktur.
„Solange der Vorrat reicht“ – ein zulässiger Werbehinweis?
Grundsätzlich ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der Nachfrage vorrätig ist. Der Verkäufer kann eine solche Irreführung allerdings ausschließen, indem er seine Werbung mit dem Hinweis „Abgabe nur, solange der Vorrat reicht“ versieht.
Grundsätzlich ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der Nachfrage vorrätig ist. Der Verkäufer kann eine solche Irreführung allerdings ausschließen, indem er seine Werbung mit dem Hinweis „Abgabe nur, solange der Vorrat reicht“ versieht.
Der rechtliche Schutz von Werbeslogans
Werbeslogans haben eine wichtige Funktion. Gute Slogans sorgen dafür, dass die jeweiligen Unternehmen mit ihren Produkten in der heutigen, reizüberfluteten Werbewelt genügend Aufmerksamkeit bekommen. Ein guter Spruch ist kurz und prägnant und lässt das entsprechende Unternehmen oder Produkt aus der Masse der Angebote herausstechen. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein erfolgreicher Slogan von anderen Unternehmen kopiert wird. Dann stellt sich die Frage, wie sich ein betroffenes Unternehmen gegen solche Nachahmungen zur Wehr setzen kann.<em></em>
Werbeslogans haben eine wichtige Funktion. Gute Slogans sorgen dafür, dass die jeweiligen Unternehmen mit ihren Produkten in der heutigen, reizüberfluteten Werbewelt genügend Aufmerksamkeit bekommen. Ein guter Spruch ist kurz und prägnant und lässt das entsprechende Unternehmen oder Produkt aus der Masse der Angebote herausstechen. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein erfolgreicher Slogan von anderen Unternehmen kopiert wird. Dann stellt sich die Frage, wie sich ein betroffenes Unternehmen gegen solche Nachahmungen zur Wehr setzen kann.<em></em>
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