Werberecht - Ärzte

BGH: Zulässigkeit der Werbung einer Zahnärztin mit „Kinderzahnarztpraxis“

BGH: Zulässigkeit der Werbung einer Zahnärztin mit „Kinderzahnarztpraxis“

Heute ist der Tag der Kinder, daher steht auch bei uns das Kind im Mittelpunkt: Kinder und Zahnschmerzen, das ist keine gesunde Kombination. Spezialisierte „Kinderzahnarztpraxen“ könnten Abhilfe schaffen. Doch was macht eine „Kinderzahnarztpraxis“ überhaupt aus, wann darf man sich also als solche bezeichnen? Und wer bestimmt überhaupt, ob Werbung irreführend ist oder nicht? Wir erläutern, was der BGH jüngst hierzu gesagt hat.

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BGH zu medizinischen „Zentren“: Aktuelle Rechtsprechung zum Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht

BGH zu medizinischen „Zentren“: Aktuelle Rechtsprechung zum Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs weist der Begriff „Zentrum“ in der Medizin auf eine überdurchschnittliche Bedeutung und Ausstattung der Einrichtung sowie eine besondere Kompetenz des Personals hin; eine allgemeine Ausstattung sowie personelle Besetzung wird dieser Bezeichnung daher nicht gerecht. Die Entscheidung des BGH hat auch schon Eingang in die allgemeine Rechtsprechung gefunden (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2012, Az. I ZR 104/10; aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2012, Az. 2 U 64/12).

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Ärztlicher Expertenrat im Internet: Werbung für Diagnosestellung im online-Forum ist unlauter

Ärztlicher Expertenrat im Internet: Werbung für Diagnosestellung im online-Forum ist unlauter

Konkrete Diagnosestellungen und Therapievorschläge, die von Ärzten in einem Blog zur Verfügung gestellt werden, unterfallen nach einem aktuellen Urteil des OLG München dem Werbeverbot für Fernbehandlungen nach § 9 HWG. Im zugrundeliegenden Fall konnten in einem Blog Fragen zum Thema Gesundheit gestellt werden, die jeweils von einem Facharzt in teils sehr konkreter Form beantwortet wurden – ohne dass der Arzt den Patienten jemals zu Gesicht bekam (vgl. aktuell OLG München, Urt. v. 02.08.2012, Az. 29 U 1471/12 – „Unsere Experten sind für Sie da“).

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Mediziner und Groupon: Reklamehaftes Anpreisen von ärztlichen Leistungen verstößt gegen das Berufsrecht!

Mediziner und Groupon: Reklamehaftes Anpreisen von ärztlichen Leistungen verstößt gegen das Berufsrecht!

Aktuell liegen mehrere Urteile vor, nach denen Werbung für ärztliche Leistungen im Portal Groupon gegen die ärztlichen Berufsordnungen verstoßen; betroffen waren sowohl Human- als auch Zahnmediziner. Das Landgericht Köln führt hierzu aus, der Patient werde durch die teils extrem niedrigen Honorare und die kurze Abschlussfrist bei Groupon geradezu gedrängt, einen „Deal“ abzuschließen, ohne sich vorher mit Sinn und Zweck der medizinischen Leistung auseinanderzusetzen (vgl. aktuell LG Köln, Urt. v. 21.06.2012, Az. 31 O 767/11; LG Hamburg, Urt. v. 12.01.2012, Az. 327 O 443/11).

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Die Zahlung von Fangprämien für Patienten: ist verboten

Die Zahlung von Fangprämien für Patienten: ist verboten

Vor weniger als einer Woche hat die IT Recht Kanzlei über die Möglichkeiten ärztlicher Kooperationen berichtet. Aufhänger war ein eindeutiges Urteil des Landgerichts Kiel, wonach Fangprämien für Patienten sowohl sittenwidrig als auch standeswidrig seitens der beteiligten Ärzte sind. Rechtzeitig zum Auftakt des Deutschen Ärztetages diese Woche hat das Thema erneut Aktualität gewonnen.

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BGH: unterstützt ärztliche Kooperationen

BGH: unterstützt ärztliche Kooperationen

Aktuell geistert ein Urteil des Landgerichts Kiel vom 28. Oktober 2011 durch das Internet, welches für einigen Wirbel unter den Betroffenen gesorgt hat. Das Landgericht hat die Klage eines Patientenvermittlers auf Zahlung seiner Provision wegen der Sittenwidrigkeit dieser Vermittlungsleistung abgewiesen. Dieses Urteil bestätigt die bereits feste Rechtsprechung zu der Zulässigkeit der Patientenvermittlung. Jedoch gibt es aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs, die ärztliche Kooperationen und Patientenwerbung in anderem Licht erscheinen lassen. Eine Bestandsaufnahme.

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