BGH: Zulässigkeit der Werbung einer Zahnärztin mit „Kinderzahnarztpraxis“
Heute ist der Tag der Kinder, daher steht auch bei uns das Kind im Mittelpunkt: Kinder und Zahnschmerzen, das ist keine gesunde Kombination. Spezialisierte „Kinderzahnarztpraxen“ könnten Abhilfe schaffen. Doch was macht eine „Kinderzahnarztpraxis“ überhaupt aus, wann darf man sich also als solche bezeichnen? Und wer bestimmt überhaupt, ob Werbung irreführend ist oder nicht? Wir erläutern, was der BGH jüngst hierzu gesagt hat.