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IT-Recht Kanzlei bietet Muster für „Tiefpreisgarantie“ an

26.07.2019, 14:46 Uhr | Lesezeit: 4 min
IT-Recht Kanzlei bietet Muster für „Tiefpreisgarantie“ an

Die Werbung mit einer „Tiefpreisgarantie“ stellt gerade im Online-Handel ein beliebtes Mittel der Kundengewinnung dar. Dies ist häufig dem Umstand geschuldet, dass Preise von Konkurrenzangeboten über das Internet leicht ausfindig zu machen sind und die Kunden sich von besonders günstigen Angeboten locken lassen. Um potenzielle Kunden nicht alleine aufgrund des Produktpreises an die Konkurrenz zu verlieren, bieten daher einige Händler Ihren Kunden eine so genannte Tiefpreisgarantie an. Die Werbung mit einer solchen Tiefpreisgarantie ist jedoch rechtlich nicht trivial. Wir stellen unseren Bestandsmandanten hierfür ein passendes Muster zur Tiefpreisgarantie bereit, welches im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse dauerhaft von uns gepflegt wird.

Rechtlicher Hintergrund

Im Rahmen der „Tiefpreisgarantie“ verpflichtet sich der Händler dem Kunden gegenüber zum Ausgleich des Differenzbetrages zwischen seinem Artikelpreis und dem günstigeren Artikelpreis eines Konkurrenzangebotes, welches der Kunde ggf. gesichtet hat.

Abzugrenzen ist die Tiefpreisgarantie insbesondere von der Bestpreisgarantie. Während der Kunde bei der Tiefpreisgarantie den Differenzbetrag im Vergleich zu einem günstigeren Konkurrenzangebot erstattet bekommt, erhält er bei der Bestpreisgarantie einen über die Differenz hinausgehenden Betrag zurück, sodass er nun das Produkt zum besten Preis, noch günstiger als bei einem Konkurrenten, erhalten hat.

Die Tiefpreisgarantie bedeutet nicht, dass der Preis von keinem anderen Händler unterboten wird, sondern dass der Preis unter dem durchschnittlichen Marktniveau liegt.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Voraussetzungen bei der Werbung

Garantien werden Bestandteil des geschlossenen Vertrages, was dazu führt, dass sich der Kunde direkt auf sie berufen kann. Deshalb ist ein besonderes Augenmerk auf die Formulierung des Garantieversprechens zu legen.

Für den Fall, dass online mit der Tiefpreisgarantie und dem Hinweis auf Erstattung des Differenzbetrages geworben wird, muss die Garantie zusätzlich näher erläutert werden, da das Transparenzgebot gem. §5 Abs. 1 Nr. 7 UWG dies aus Gründen des Verbraucherschutzes erfordert. Dies kann bereits räumlich zusammenhängend mit der Tiefpreisgarantie oder der Übersichtlichkeit halber auch auf einer separaten, dann explizit verlinkten Seite, erfolgen. Die Verknüpfung kann durch einen sog. Sternchenhinweis geschaffen werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass bei außergewöhnlichen Bedingungen ein ausdrücklicher Hinweis auf die Besonderheiten erfolgen muss, ein nur pauschaler Verweis darauf reicht nicht aus.

Bei den Erläuterungen sind vor allem die Abwicklung und Bedingungen der Inanspruchnahme der Garantie ausführlich aufzulisten.

Muster der IT-Recht Kanzlei

Um unseren Mandanten bei der Werbung mit einer Tiefpreisgarantie behilflich zu sein, stellen wir diesen im Rahmen unserer Schutzpakete (https://www.it-recht-kanzlei.de/agb-starterpaket.php) ein entsprechendes Muster zur Verfügung, welches im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse dauerhaft von uns gepflegt wird. Das Muster enthält neben einer ausführlichen Handlungsanleitung zur Gestaltung der Werbung ausformulierte Garantiebedingungen, die u. a. folgende regelungsbedürftigen Aspekte berücksichtigen:

  • Persönlicher Geltungsbereich
  • Inhalt der Tiefpreisgarantie
  • Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantie
  • Voraussetzungen des Konkurrenzangebotes
  • Ausschluss der Garantie
  • Frist zur Geltendmachung der Garantie
  • Auswirkungen der Garantie auf gesetzliche Rechte des Kunden

Das Muster stellen wir bezugsberechtigten Mandanten im Rahmen unserer Schutzpakete über unser Mandantenportal zum Download bereit. Dieses darf von unseren Mandanten für die Dauer eines bestehenden Mandatsverhältnisses im Rahmen unserer Schutzpakete genutzt werden.

Ebenso wie die von uns im Rahmen unserer Schutzpakete bereitgestellten Rechtstexte werden auch unsere Muster und Leitfäden einer dauerhaften rechtlichen Qualitätskontrolle unterzogen und bei Bedarf an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Zwar können Mustertexte nicht jeden in der Praxis denkbaren Einzelfall abbilden. Wir achten bei der Erstellung und Pflege unserer Muster aber immer auch auf die Belange unserer Mandanten und legen Wert auf eine hohe Praxistauglichkeit. Daher nehmen wir Kritik oder Anregungen unserer Mandanten zu unseren Mustern jederzeit gerne entgegen, um diese ggf. noch besser auf die Bedürfnisse unserer Mandanten auszurichten.

Sie interessieren sich für unsere Schutzpakete für den Online-Handel? Wir beraten Sie gerne!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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