Werbung mit Fußnoten
Klarstellung, bitte! BGH: Irreführung bei Blickfangwerbung nur durch klarstellende Hinweise vermeidbar
Die Blickfangwerbung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist sie bei Händlern beliebt, da sie wortwörtlich die Blicke potenzieller Kunden einfängt, andererseits sind hohe rechtliche Hürden zu nehmen. In seinem Urteil (Urt. v. 21.09.2017 - Az.: I ZR 53/16) stellte der BGH erneut fest, dass aufklärende Hinweise in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Blickfang ein Muss sind, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.
3 minZusatzinformationen bei Werbung: Wie klein dürfen Fußnoten im Internet sein?
In der Werbung, auf Websites und in Vertragsformularen lassen sich viele gesetzlich geforderte Zusatzinformationen ganz trefflich in Fußnoten („Sternchenhinweisen“) unterbringen. Allerdings muss das „Kleingedruckte“ für den Verbraucher noch irgendwie ohne Hilfsmittel lesbar sein, ansonsten sind die Informationspflichten nicht erfüllt. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln liefert wertvolle Hinweise zur optischen Gestaltung von Fußnoten (vgl. OLG Köln, Urt. v. 15.07.2011, Az. 6 U 59/11).
4 min„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung
Wird eine Werbemitteilung so gestaltet, dass der Adressat durch das Betätigen eines Textfeldes mit der Bezeichnung “Dankeschön auspacken” eine Mitgliedschaft in einem Email-Club abschließt, die sich nach dreimonatiger kostenloser Dauer bei fehlender Kündigung automatisch um zwölf kostenpflichtige Monate verlängert, so handelt es sich nach Ansicht des OLG Koblenz um eine irreführende Werbung i.S.d. §§ 3, 5 UWG.
3 min 1Fußnoten bei Internetangeboten: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
Grundsätzlich muss bei Verkaufsangeboten im Internet, bei denen der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist, aber nur „die halbe Wahrheit“ enthält, ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Fußnotenhinweis führen. Dieser muss hinreichend erkennbar und lesbar gestaltet sein, um die Anforderungen an eine deutliche Herausstellung der Aufklärung zu erfüllen. Andernfalls kommt eine irreführende geschäftliche Handlung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 UWG in Betracht.
3 min 1Fußnoten in Werbeanzeigen: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
Eine Werbeanzeige verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung (§§ 3, 5, 8 UWG), wenn ein Fußnotenhinweis, der den Verbraucher über die genauen Angebotskonditionen aufklären will, so undeutlich und unklar angebracht wird, dass er von einem flüchtigen Verbraucher leicht übersehen werden kann.
2 min 2Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
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- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
- Werbung mit Finanzierungen
- Werbung mit Fußnoten
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit geografischen Herkunftsangaben
- Werbung mit Geschenken / Zugaben
- Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel
- Werbung mit Google-Adwords
- Werbung mit GS-Zeichen
- Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen
- Werbung mit Heilversprechen / Fettreduktionen
- Werbung mit Katalogen, Flyern, Prospekten
- Werbung mit Kauf auf Probe
- Werbung mit Kundenbewertungen
- Werbung mit Newsletter und Fax
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- Werbung mit Preisen
- Werbung mit Preisgegenüberstellungen
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- Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO