Klarstellung, bitte! BGH: Irreführung bei Blickfangwerbung nur durch klarstellende Hinweise vermeidbar
Die Blickfangwerbung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist sie bei Händlern beliebt, da sie wortwörtlich die Blicke potenzieller Kunden einfängt, andererseits sind hohe rechtliche Hürden zu nehmen. In seinem Urteil (Urt. v. 21.09.2017 - Az.: I ZR 53/16) stellte der BGH erneut fest, dass aufklärende Hinweise in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Blickfang ein Muss sind, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.