LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen
Produktbewertungen dienen vielen Verbrauchern als Orientierung und sollen im Idealfall repräsentative, unabhängige Meinungen wiedergeben. Rechtlich problematisch sind Bewertungen dann, wenn sie erkauft werden oder aus anderen Gründen eine gewisse Objektivität vermissen lassen, ohne dass dies gesondert gekennzeichnet ist. Ob in diesem Sinne positive Verkäuferbewertungen nahestehender Personen ohne einen Hinweis gegen das Irreführungsverbot verstoßen, musste das LG München I entscheiden.