Werbung mit Alter / Tradition
Werbung: Wie lange ist jahrelange Erfahrung?
Was genau bedeutet "jahrelange Erfahrung"? Mit einem solchen Werbeslogan musste sich das OLG Frankfurt auseinandersetzen. Das beklagte Unternehmen hatte mit jahrelanger Erfahrung in einem bestimmten Bereich geworben – und war dabei lediglich 3 Jahre tätig. Den Richtern reichte das im Ergebnis aus, um eine Irreführung abzulehnen.
3 minOLG Hamburg: Werbung mit Unternehmenstradition auch bei Inhaberwechsel erlaubt
Mit der Frage, ob nach einem Inhaberwechsel weiterhin mit einer Unternehmenstradition geworben werden darf, beschäftigte sich das OLG Hamburg in einem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.02.2020 (Az. 3 W 16/20). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
2 minOLG München zur Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung
Unternehmen, die eine lange Firmengeschichte vorweisen können, nutzen diese in der Regel werbewirksam, um potentiellen Kunden den Eindruck besonderer Qualität, Solidität und Erfahrung auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet zu vermitteln und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Zum einen wird auf die Tradition vermehrt in den „Über uns“-Rubriken im Rahmen des firmeneigenen Online-Auftritts verwiesen, zum anderen ist es Usus, das lang zurückdatierte Gründungsjahr in das Logo des Gewerbes zu integrieren und es so jederzeit sicht- und erkennbar zu machen.
3 minQualität seit Anno dazumal? Werbung mit dem Alter eines Unternehmens setzt ununterbrochene Wirtschaftskontinuität voraus
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Arnsberg setzt Werbung mit dem Alter eines Unternehmens grundsätzlich voraus, dass dieses Unternehmen auch tatsächlich seit dem angegebenen Zeitpunkt in wirtschaftlicher Identität besteht. Es ist folglich nicht möglich, einen bankrotten – älteren – Betrieb zu übernehmen und dann dessen Gründungsjahr zu Werbezwecken heranzuziehen.
2 minOLG Oldenburg: Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit Möbeltradition
Werbung mit einer "110-jährigen Möbeltradition" enthält eine Qualitätsaussage, die geeignet ist, die Kaufentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen.
2 min 1Vorsicht: Falsches Gründungsjahr abmahnfähig!
Die Werbung mit einem falschen Gründungsjahr ist irreführend im Sinne der §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWG und damit abmahnfähig. So entschied dieses Jahr der thüringische Oberlandesgerichtshof zu Jena in seiner Entscheidung vom 02. April 2008 (2 U 906/07).
3 min 1Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
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- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
- Werbung mit Finanzierungen
- Werbung mit Fußnoten
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit geografischen Herkunftsangaben
- Werbung mit Geschenken / Zugaben
- Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel
- Werbung mit Google-Adwords
- Werbung mit GS-Zeichen
- Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen
- Werbung mit Heilversprechen / Fettreduktionen
- Werbung mit Katalogen, Flyern, Prospekten
- Werbung mit Kauf auf Probe
- Werbung mit Kundenbewertungen
- Werbung mit Newsletter und Fax
- Werbung mit Preisempfehlungen
- Werbung mit Preisen
- Werbung mit Preisgegenüberstellungen
- Werbung mit Produkten
- Werbung mit Rabatten
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Werbung mit Slogans
- Werbung mit Testergebnissen
- Werbung mit Überraschungen
- Werbung mit Vergleichen
- Werbung mit Weihnachten
- Werbung mit wissenschaftlichen Studien
- Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO