OLG Hamburg: Werbung mit Unternehmenstradition auch bei Inhaberwechsel erlaubt
Viele Firmen in Deutschland besitzen eine langjährige Unternehmenstradition. Für diese Betriebe ist ihre Vergangenheit eine wertvolle Marketingmaßnahme, weil sie den Konsumenten beständige Erfahrung, Qualität und Expertise vermittelt. Oftmals überdauern aber die Strukturen althergebrachter Unternehmen nicht alle Zeiten. Inhaber wechseln, Firmen fusionieren. Mit der Frage, ob nach einem Inhaberwechsel weiterhin mit einer Unternehmenstradition geworben werden darf, beschäftigte sich das OLG Hamburg in einem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.02.2020 (Az. 3 W 16/20). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.