Werbung mit Alter / Tradition
Werbung: Wie lange ist jahrelange Erfahrung?
Was genau bedeutet "jahrelange Erfahrung"? Mit einem solchen Werbeslogan musste sich das OLG Frankfurt (Urteil vom 25.03.2021, 6 U 212/19) auseinandersetzen. Das beklagte Unternehmen hatte mit jahrelanger Erfahrung in einem bestimmten Bereich geworben – und war dabei lediglich 3 Jahre tätig. Den Richtern reichte das im Ergebnis aus, um eine Irreführung abzulehnen....
Was genau bedeutet "jahrelange Erfahrung"? Mit einem solchen Werbeslogan musste sich das OLG Frankfurt (Urteil vom 25.03.2021, 6 U 212/19) auseinandersetzen. Das beklagte Unternehmen hatte mit jahrelanger Erfahrung in einem bestimmten Bereich geworben – und war dabei lediglich 3 Jahre tätig. Den Richtern reichte das im Ergebnis aus, um eine Irreführung abzulehnen....
OLG Hamburg: Werbung mit Unternehmenstradition auch bei Inhaberwechsel erlaubt
Viele Firmen in Deutschland besitzen eine langjährige Unternehmenstradition. Für diese Betriebe ist ihre Vergangenheit eine wertvolle Marketingmaßnahme, weil sie den Konsumenten beständige Erfahrung, Qualität und Expertise vermittelt. Oftmals überdauern aber die Strukturen althergebrachter Unternehmen nicht alle Zeiten. Inhaber wechseln, Firmen fusionieren. Mit der Frage, ob nach einem Inhaberwechsel weiterhin mit einer Unternehmenstradition geworben werden darf, beschäftigte sich das OLG Hamburg in einem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.02.2020 (Az. 3 W 16/20). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Viele Firmen in Deutschland besitzen eine langjährige Unternehmenstradition. Für diese Betriebe ist ihre Vergangenheit eine wertvolle Marketingmaßnahme, weil sie den Konsumenten beständige Erfahrung, Qualität und Expertise vermittelt. Oftmals überdauern aber die Strukturen althergebrachter Unternehmen nicht alle Zeiten. Inhaber wechseln, Firmen fusionieren. Mit der Frage, ob nach einem Inhaberwechsel weiterhin mit einer Unternehmenstradition geworben werden darf, beschäftigte sich das OLG Hamburg in einem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.02.2020 (Az. 3 W 16/20). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
OLG München zur Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung
Unternehmen, die eine lange Firmengeschichte vorweisen können, nutzen diese in der Regel werbewirksam, um potentiellen Kunden den Eindruck besonderer Qualität, Solidität und Erfahrung auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet zu vermitteln und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Zum einen wird auf die Tradition vermehrt in den „Über uns“-Rubriken im Rahmen des firmeneigenen Online-Auftritts verwiesen, zum anderen ist es Usus, das lang zurückdatierte Gründungsjahr in das Logo des Gewerbes zu integrieren und es so jederzeit sicht- und erkennbar zu machen.
Unternehmen, die eine lange Firmengeschichte vorweisen können, nutzen diese in der Regel werbewirksam, um potentiellen Kunden den Eindruck besonderer Qualität, Solidität und Erfahrung auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet zu vermitteln und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Zum einen wird auf die Tradition vermehrt in den „Über uns“-Rubriken im Rahmen des firmeneigenen Online-Auftritts verwiesen, zum anderen ist es Usus, das lang zurückdatierte Gründungsjahr in das Logo des Gewerbes zu integrieren und es so jederzeit sicht- und erkennbar zu machen.
Qualität seit Anno dazumal? Werbung mit dem Alter eines Unternehmens setzt ununterbrochene Wirtschaftskontinuität voraus
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Arnsberg setzt Werbung mit dem Alter eines Unternehmens grundsätzlich voraus, dass dieses Unternehmen auch tatsächlich seit dem angegebenen Zeitpunkt in wirtschaftlicher Identität besteht. Es ist folglich nicht möglich, einen bankrotten – älteren – Betrieb zu übernehmen und dann dessen Gründungsjahr zu Werbezwecken heranzuziehen.
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Arnsberg setzt Werbung mit dem Alter eines Unternehmens grundsätzlich voraus, dass dieses Unternehmen auch tatsächlich seit dem angegebenen Zeitpunkt in wirtschaftlicher Identität besteht. Es ist folglich nicht möglich, einen bankrotten – älteren – Betrieb zu übernehmen und dann dessen Gründungsjahr zu Werbezwecken heranzuziehen.
OLG Oldenburg: Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit Möbeltradition
Werbung mit einer "110-jährigen Möbeltradition" enthält eine Qualitätsaussage, die geeignet ist, die Kaufentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen.
Werbung mit einer "110-jährigen Möbeltradition" enthält eine Qualitätsaussage, die geeignet ist, die Kaufentscheidung der Verbraucher zu beeinflussen.
Vorsicht: Falsches Gründungsjahr abmahnfähig!
Die Werbung mit einem falschen Gründungsjahr ist irreführend im Sinne der §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWG und damit abmahnfähig. So entschied dieses Jahr der thüringische Oberlandesgerichtshof zu Jena in seiner Entscheidung vom 02. April 2008 (2 U 906/07).
Die Werbung mit einem falschen Gründungsjahr ist irreführend im Sinne der §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWG und damit abmahnfähig. So entschied dieses Jahr der thüringische Oberlandesgerichtshof zu Jena in seiner Entscheidung vom 02. April 2008 (2 U 906/07).
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