Werberecht - Rechtsanwälte

LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar

Das Landgericht Dortmund hat einer Anwaltskanzlei im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt zu werben, ohne dabei auf der Internetpräsenz die Daten der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift, bekanntzugeben (Beschluss vom 08.08.2011).

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LG Dresden: Irreführende Angaben im Briefkopf eines Rechtsanwalts sind abmahnbar

Das Landgericht Dresden hat entschieden, dass die alleinige Verwendung der Bezeichnung "Rechtsanwälte" in Verbindung mit der Nennung des Nachnamens eines Rechtsanwalts auf einem anwaltlichen Briefkopf wettbewerbswidrig ist, wenn eine dieser Kurzbezeichnung entsprechende Anzahl von Gesellschaftern, Angestellten oder freien Mitarbeitern auf dem Briefkopf nicht namentlich aufgeführt ist.

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RAK Berlin und RAK Köln: Gehen mit Erfolg gegen neues DEKRA-Zertifikat vor

Mit Beschluss vom 19.11.2009 (Az.: 16 O 479/09) hat das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung untersagt, das DEKRA-Logo im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, zu vergeben und Werbeschreiben zu versenden, mit denen die Zertifizierung und auf deren Erlangung gerichtete Fortbildungsveranstaltungen beworben werden. Das Gericht hat dem Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin in vollem Umfang stattgegeben. Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass die einstweilige Verfügung rechtskräftig ist.

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Achtung: Zehntausende Rechtsanwälte in Deutschland sind abmahngefährdet!

Die IT-Recht Kanzlei [berichtete |abmahnung-lokalisationsprinzip.html] kürzlich über einen Kollegen, der eine einstweilige Verfügung erhielt, da er auf seinem Briefbogen angab, bei bestimmten Land- oder auch Oberlandesgerichten zugelassen zu sein. Das LG Nürnberg-Fürth entschied nun im Rahmen eines Urteils, dass die einstweilige Verfügung aufrecht zu erhalten sei.

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Rechtsanwalt wegen irreführender Werbung abgemahnt!

Seitdem das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007 (BGBl. I S. 358 ff) am 1.6.2007 in Kraft getreten ist, entfällt das bislang in § 18 BRAO normierte Lokalisationsprinzip. Wehe nun dem Anwalt, der weiter damit wirbt, bei bestimmten Land- oder auch Oberlandesgerichten zugelassen zu sein.

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